Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2008
/ Ausgabe: 2008_02-Feber.pdf
- S.167
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Textziffer
Nutzungsvereinbarungen zu hinterfragen. In jenen Fällen, wo für Kindergärten oder
Horte in unmittelbarer Nähe der Einrichtungen eigens Stellplätze angemietet worden
sind, hielt die Kontrollabteilung den Abschluss separater Vereinbarungen auf jeden
Fall für erforderlich.
Anlässlich der Follow up-Einschau 2005 hat das Amt für Kinder- und Jugendbetreuung
erklärt, dass die angesprochenen Stellflächen sofort ermittelt worden seien. In Bildungseinrichtungen, wo ein Parkplatz angemietet werden müsse, würden in nächster
Zeit mit den Betroffenen Gespräche geführt und entsprechende Nutzungsvereinbarungen ausgearbeitet werden. Hinsichtlich des Kostenbeitrages für diese Stellflächen,
die für einen reibungslosen Betrieb benötigt würden, wäre es wünschenswert, diesen
aus verschiedenen sozial-pädagogischen Erwägungen nicht wesentlich anders zu dotieren, als jenen für andere Stellflächen.
Zum Ausgang der Sache befragt, hat das Amt für Kinder- und Jugendbetreuung im
Rahmen der Follow up-Einschau 2006 berichtet, dass seit April 2006 für alle benutzten Tiefgaragenplätze ein entsprechendes Entgelt (€ 12,11 mtl.) verrechnet werde.
Die Anzahl dieser Plätze sei seinerzeit für einen ordnungsgemäßen Betrieb erhoben
und festgesetzt worden. Es werde als sinnvoll und zielführend erachtet, wenn diese
Flächen als integrierter Bestandteil zur jeweiligen Einrichtung gelten. Damit sei gewährleistet, dass vertragliche Bindungen keinesfalls über die Beschäftigungsdauer
hinaus (etwa bei Kündigung oder Versetzung) aufrecht bleiben.
Ergänzende Recherchen der Kontrollabteilung bezüglich der Notwendigkeit eigener
Nutzungsvereinbarungen haben ergeben, dass diese Frage noch offen war.
Als Reaktion zum Follow up 2007 wurde nun berichtet, dass dem Amt für Kinder- und
Jugendbetreuung laut Aviso der IIG für den Bereich der Tiefgarage Franz-BaumannWeg 10 demnächst Mietverträge für jene Parkplätze zukommen würden, welche von
Bediensteten des im dortigen Objekt befindlichen Kindergartens benützt werden.
Dass es bis dato hiefür noch keine Mietverträge gäbe, habe ihre Ursache darin, dass
die Objektübergabe in jene Zeit gefallen sei, als noch die GVI zuständig gewesen wäre. Da die GVI ein städtischer Eigenbetrieb und der Rechtsträger die Stadtgemeinde
gewesen sei, wäre die Parkplatznutzung hier als Eigennutzung zu qualifizieren gewesen. Laut Stellungnahme der IIG sei dieser Umstand dann ab 2003 nicht weiter aufgefallen, was auch daran liege, dass in diesem Objekt keine Nachfrage nach Parkplätzen bestehe. Mit Stellflächenbenützern in Tiefgaragen seien Nutzungsvereinbarungen
ausgearbeitet und von den betreffenden Bediensteten unterfertigt worden.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
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Im Zuge dieser Prüfung hat die Kontrollabteilung auch festgestellt, dass in div. Kindergärten Räumlichkeiten von Betriebsfremden wie Vereinen und Privatpersonen benützt werden. Da mit keinem dieser Nutzer diesbezüglich Vereinbarungen abgeschlossen worden waren und sich überdies in den für die betreffenden Objekte bestehenden Mietverträgen kein entsprechender Hinweis fand, hat die Kontrollabteilung
empfohlen, die Kostentragung der auf diese Räume entfallenden Mietzinsanteile bzw.
ZI. KA-00437/2008
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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