Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2008

/ Ausgabe: 2008_02-Feber.pdf

- S.169

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jeweiligen Produkt-Kostenstellen am Jahresende umgelegt wurden, sondern eigenständig in der KORE verblieben sind. Im Anhörungsverfahren wurde mitgeteilt, dass
dieser Mangel aufgegriffen und bereits in Bearbeitung genommen wurde.
In der Stellungnahme zur Follow up-Einschau 2005 wurde bescheinigt, dass hinsichtlich der Kostenstellen Registratur und Verrechnungsstelle die Umlageschlüssel im
Einvernehmen mit dem Amt für Jugendwohlfahrt und der MA IV / Referat für Anlagenbuchhaltung und Inventarwesen ermittelt und die Voraussetzungen für eine sachgerechte Umlegung somit geschaffen wurden. Bezüglich der „Behindertenarbeit“ war
der Stellungnahme zu entnehmen, dass Ausgaben aus dem, dem Amt für Soziales
zugeordneten Haushaltsansatz „Behindertenprojekte“ auf einer eigens dafür eingerichteten Kostenstelle verbucht werden. Diese wird zufolge der fehlenden Dienst- und
Fachaufsicht seitens des Amtes für Soziales weder mit Overheadkosten bedient, noch
wurden die dort gesammelten Kosten auf andere Kostenträger umgelegt. Damit war
nach Ansicht der Kontrollabteilung aber noch nicht die Empfehlung aufgegriffen worden, die Anordnungsberechtigung mit der tatsächlichen Fachverantwortung zu harmonisieren.
Im Hinblick auf die Follow up-Einschau 2006 wurde seitens des Amtsvorstandes des
Amtes für Soziales erneut bestätigt, dass dieser weder einen Einfluss bezüglich des
Personaleinsatzes im Rahmen der Behindertenarbeit, noch im Hinblick auf die Art und
den Umfang der im Laufe eines Haushaltsjahres realisierten und sich auf der in Rede
stehenden Haushaltsstelle monetär niederschlagenden Behindertenprojekte habe. In
diesem Zusammenhang wurde vorgeschlagen, die Anordnungskompetenz dem Behindertenreferenten der Stadtgemeinde Innsbruck zu übertragen. Die hiefür zuständige Finanzabteilung wurde gebeten, die für eine diesbezügliche Änderung notwendigen Veranlassungen zu treffen.
Die diesjährige Follow up-Einschau zeigte, dass betreffend den besagten Budgetposten (1/429000-728400 – Sonstige Einrichtungen und Maßnahmen – Entgelte für sonstige Leistungen – Sozial- und Behindertenprojekte) im Rahmen des Voranschlages
des Jahres 2008 die Anordnungskompetenz vom Amtsvorstand des Amtes für Soziales
auf den Behindertenreferenten der Stadtgemeinde Innsbruck übertragen wurde.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

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Weiters wurde im Bericht über die „Prüfung des Amtes für Soziales“ festgehalten,
dass im Feber 2004 die Motive und Ursachen von 6 Versetzungsgesuchen innerhalb
des Sozialhilfereferates unter dem Vorsitz des Magistratsdirektors und unter Einbeziehung der Abteilungsleitung sowie des Amtes für Information und Organisation (AIO)
eingehend analysiert wurden. Das Ergebnis der Analyse führte zu zunächst mündlichen Arbeitsaufträgen des Magistratsdirektors an den Amtsvorstand über die
Rahmenbedingungen eines Konzeptes für eine neue Organisations- und Prozessstruktur des Amtes. Der Amtsvorstand erstellte daraufhin das Konzept vom 17.5.2004 in
Form eines Aktenvermerkes, das von ihm allein gefertigt wurde. Diesen Aktenvermerk
hatte der Magistratsdirektor dann auf mündlichem Wege inhaltlich als richtig bestätigt. Seitens des AIO wurde allerdings noch mit Stellungnahme vom 2.8.2004 angeregt, verschiedene Bereiche (Struktur des Front-Office, flexibler Personaleinsatz,

ZI. KA-00437/2008

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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