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Jahr: 2008

/ Ausgabe: 2008_02-Feber.pdf

- S.176

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Wassersportvereines, der früher leitender Mitarbeiter der vormaligen Stadtwerke war,
umfassende Unterlagen über die Eigentumsverhältnisse des Gebäudes haben sollte
und diesbezüglich eine Stellungnahme von ihm einholbar wäre. Der Vorstand des
Sportamtes habe nun Anfang Jänner 2007 ein offizielles Schreiben an den Tiroler
Landesschwimmverband mit der Bitte um Information hinsichtlich der Eigentumsverhältnisse des gegenständlichen Gebäudes gebeten. Sobald entsprechende Informationen schriftlich vorlägen, würden weitere Gespräche mit der Rechtsabteilung der IIG
und weiteren Partnern stattfinden.
Zum Weitergang der Sache kann nun im Rahmen der Follow up-Einschau 2007 berichtet werden, dass der Tiroler Landesschwimmverband seinen Wissensstand dazu in
einem Schreiben (vom 15.2.2007) dargelegt hat, wonach das Mehrzweckgebäude jedenfalls im Eigentum der Stadtgemeinde Innsbruck stehe. In weiterer Folge hat das
Sportamt wiederum die Rechtsabteilung der IIG u. Co KEG mit dem Ersuchen kontaktiert, die erhaltenen Mitteilungen zu prüfen. Mittels E-Mail (vom 21.3.2007) hat die
Rechtsabteilung der IIG u. Co KEG die juristische Position aus ihrer Sicht erläutert.
Daraus habe sich ergeben, dass das Gebäude seinerzeit in die IKB AG eingebracht
worden sei und es keinerlei Anhaltspunkte dafür gäbe, dass sich die Stadt Innsbruck
das Eigentum am Mehrzweckgebäude vorbehalten hätte. Die IKB AG wäre daher auch
alleinig für die Erhaltung und Instandhaltung zuständig.
In weiterer Folge hat das Sportamt das Ergebnis dieser rechtlichen Beurteilung der
IKB AG, dem Tiroler Landesschwimmverband und dem für die Instandhaltung zuständigen technischen Geschäftsbereich der IIG u. Co KEG übermittelt.
Die IKB AG hat daraufhin mit Schreiben vom 5.11.2007 ihre Betrachtungsweise der
Angelegenheit deutlich gemacht und zusammenfassend festgestellt, dass das Mehrzweckgebäude rechtlich nicht dem Freischwimmbad Tivoli zugerechnet werden könne
und damit auch nicht in das Eigentum der IKB AG übergegangen sei. Untermauert
wurde diese Ansicht durch ein Rechtsgutachten jener, seinerzeit auch mit der Errichtung des Sacheinlagevertrages beauftragt gewesenen Kanzlei.
Die diesbezüglichen Unterlagen sind daraufhin Mitte November 2007 seitens des
Sportamtes der IIG & Co KEG mit dem Ersuchen einer neuerlichen Überprüfung zugeleitet worden. Mit Schreiben vom 5.12.2007 hat die Rechtsabteilung der IIG & Co
KEG dem Sportamt mitgeteilt, dass sich auch anlässlich einer nochmaligen Durchsicht
der der Ausgliederung zugrunde liegenden Akten keinerlei Hinweise auf eine rechtliche Sonderstellung des Mehrzweckgebäudes Tivoli ergeben hätten. Für eine abschließende rechtliche Beurteilung würden jedoch weitere Auskünfte zu drei konkret
formulierten Fragestellungen benötigt. Laut Information des Sportamtes würden derzeit vom Archiv dazu allfällig vorhandene Altunterlagen ausgehoben und anschließend
der IIG & Co KEG zur Verfügung gestellt werden.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde teilweise entsprochen.

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Der Bericht der Kontrollabteilung über die Prüfung der Leistungsverrechnung zwischen der Stadtgemeinde Innsbruck und Gesellschaften, an denen die Stadtgemeinde
Innsbruck beteiligt ist, Zl. KA-11603/2006, wurde am 25.8.2006 fertig gestellt. In
Verbindung mit den damaligen Prüfungsfeststellungen hatte die Kontrollabteilung

ZI. KA-00437/2008

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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