Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2008
/ Ausgabe: 2008_02-Feber.pdf
- S.192
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Betreffend die Kostenaufstellung samt Rechnungskopien bemängelte die Kontrollabteilung einerseits, dass die beigebrachten Rechnungskopien mit den in der Zusammenstellung enthaltenen Kosten großteils nicht korrespondierten. Andererseits wurde
für die betragsmäßig größte Position der Kostenzusammenstellung – das war der
„Kostenersatz Mitarbeiter inkl. Verpflegung Vereine“ – kein Rechnungsnachweis erbracht. Ergänzend wurde mitgeteilt, dass einige Positionen der Kostenaufstellung
noch einer Klärung bedürften bzw. noch abschließende Rechnungen einlangen würden und eine endgültige Abrechnung erst Ende der Rennsaison vorgenommen werden könne. Die Kontrollabteilung empfahl in diesem Zusammenhang, um eine transparente und korrekte Abrechnung bemüht zu sein, wobei darauf zu achten war, dass
die angefallenen Gesamtaufwendungen aliquot aus den Subventionsmitteln aller Subventionsgeber beglichen werden. Der nicht ausgeschöpfte Subventionsbetrag war zurück zu überweisen.
Im durchgeführten Anhörungsverfahren wurde seitens des SCIP gegenüber dem Amt
für Sport erklärt, dass sowohl der Tourismusverband Innsbruck und seine Feriendörfer als auch das Land Tirol keine Subventionsüberweisungen an den Verein getätigt
hätten. Diese würden erst mit Feststehen der abschließenden Budgetüberprüfung
durchgeführt werden. Die Kontrollabteilung zeigte sich über diese Information äußerst verwundert, da vom Land Tirol gemäß schriftlicher Bestätigung des Landesrechnungshofes Tirol sehr wohl ein Subventionsbetrag in Höhe von € 15.000,00 ausbezahlt worden ist. Dieser Betrag wurde jedoch vom Subventionsempfänger am
8.5.2007 vollständig zurück überwiesen. Zu der Nichtübereinstimmung zwischen der
vorgelegten Kostenaufstellung und den Rechnungskopien rechtfertigte sich der SCIP,
dass die beigebrachte Aufstellung vom Frühherbst 2006 stamme und aufgrund der
kurzfristigen Anforderung innerhalb des Vereins nicht mehr evaluiert wurde. Man
werde diese Kostenzusammenstellung korrigieren und für sämtliche Ausgaben Belege
beibringen. Das Amt für Sport pflichtete der Kontrollabteilung bei, dass eine Verwendung der städtischen Subventionsmittel lediglich aliquot erfolgen könne. Bei einer
damaligen Abschätzung der angefallenen Gesamtkosten von € 50.000,00 bis
€ 55.000,00 hätte sich die Subvention der Stadtgemeinde Innsbruck auf ca.
€ 20.000,00 bis € 22.000,00 belaufen. Nach Aufforderung durch das Amt für Sport,
den jedenfalls feststehenden Differenzbetrag zurück zu erstatten, erfolgte am
17.4.2007 eine Überweisung eines ersten Teilbetrages in Höhe von € 15.000,00. Weitere € 25.000,00 wurden am 19.6.2007 zurück überwiesen, wodurch zu diesem Zeitpunkt von der ursprünglich gewährten Subvention (€ 60.000,00) insgesamt
€ 40.000,00 zurückgezahlt worden sind.
Seitens des Amtes für Sport wurden der Kontrollabteilung am 17.7.2007 die endgültigen Abrechnungsunterlagen übermittelt. Diese beinhalteten eine Kostenaufstellung
über nunmehr € 47.967,63 an tatsächlich angefallenen Aufwendungen samt den dazugehörigen Rechnungskopien. Von diesem Betrag entfielen € 35.695,80 (ca. 75 %
der Gesamtkosten) auf die o.a. Kosten für „Mitarbeiter inkl. Verpflegung Vereine“.
Beim Großteil der beigebrachten Rechnungskopien vermisste die Kontrollabteilung
zum Nachweis der erfolgten Bezahlung jedoch die entsprechenden Zahlungsbestätigungen, welche sogleich (E-Mail vom 19.7.2007) nachgefordert wurden. Mit Datum
18.10.2007 übermittelte das Amt für Sport die noch ausständigen Zahlungsbestätigungen, wodurch der von der Kontrollabteilung ausgesprochenen Empfehlung nach
einer transparenten und korrekten Abrechnung – bei gleichzeitigem Nachweis der
ZI. KA-00437/2008
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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