Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2008

/ Ausgabe: 2008_02-Feber.pdf

- S.201

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dortigen Registrierungsprogramm der Subventionsverwaltung bereits stattgefunden
haben.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

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Die Prüfung von Einzelansuchen hinsichtlich der inhaltlichen Zuordnung der gewährten Subventionen zum Topf Soziales und Gesundheit hatte ergeben, dass vor allem
mehrere Integrationsvereine, zu deren Vereinstätigkeit auch Kinder- und Jugendbetreuung zählt, Mittel aus dem Topf Soziales und Gesundheit erhalten haben. Die
Kontrollabteilung empfahl, solche Förderungen dem Subventionstopf „Kinder- und Jugendbetreuung“ zuzuordnen, was insofern sinnvoll erschiene, als im gleichnamigen
Amt auch die Koordinationsstelle für Migrationsangelegenheiten angesiedelt ist. Von
der MA IV wurde diese Empfehlung der Kontrollabteilung sehr befürwortet, die diesbezügliche Umsetzung werde in Abstimmung mit dem Amt für Kinder- und Jugendbetreuung umgehend erfolgen.
In ihrer Stellungnahme zur Follow up – Einschau 2007 erklärte die MA IV, dass die
Neuzuordnung von Förderungen an Integrationsvereine zum Subventionstopf „Kinderund Jugendbetreuung“ abgeschlossen und nunmehr unter der VP. 1/429000-757100
(Lfd. Transferzlg.-Integration und Migration S 520) zu finden ist.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

6.3 Bericht über die Prüfung von
Transferzahlungen der Stadtgemeinde Innsbruck
Der Bericht der Kontrollabteilung über die Prüfung von Transferzahlungen der Stadtgemeinde Innsbruck, Zl. KA-08370/2007, wurde am 15.10.2007 fertig gestellt.
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Im Bericht über die „Prüfung von Transferzahlungen der Stadtgemeinde Innsbruck“,
gelangte unter anderem aus der Voranschlagsgruppe 1 – Öffentliche Ordnung und Sicherheit die Haushaltsstelle 1/163000-754000 – Freiwillige Feuerwehren – Lfd. Transferzlg. Gemeinschaftspflege Freiw. Feuerwehr zur Überprüfung. In diesem Zusammenhang beanstandete die Kontrollabteilung, dass die angesprochene Budgetpost
auch im Jahr 2007 bebucht wurde, obwohl kein diesbezüglicher Voranschlag zur Verfügung stand. Weitere Recherchen der Kontrollabteilung zeigten, dass der benötigte
Voranschlagsbetrag in Höhe von € 17.000,00 nicht auf der bebuchten Haushaltsstelle
1/163000-754000 sondern auf 1/163000-757100 zur Verfügung gestellt wurde. Diese
Budgetpost trug exakt dieselbe Bezeichnung wie die von der Berufsfeuerwehr im Jahr
2007 bebuchte Haushaltsstelle.
Die Kontrollabteilung empfahl, diesbezüglich um eine entsprechende Klärung – entweder Berichtigungsanordnung oder Übertragung des Voranschlagsbetrages auf die
korrekte Haushaltsstelle - bemüht zu sein. Nachdem die zugrunde liegenden Zahlungen direkt an den Bezirksfeuerwehrverband Innsbruck-Stadt gerichtet waren und

ZI. KA-00437/2008

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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