Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2008
/ Ausgabe: 2008_02-Feber.pdf
- S.205
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noch keine Abschlagszahlung für das Jahr 2008 geleistet worden ist, weshalb die
Kompensation „doch“ noch nicht erfolgt ist.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.
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Abschließend hielt die Kontrollabteilung fest, dass es sich bei den angesprochenen
Zahlungen ausschließlich um Transferzahlungen an die IVB handelt, weshalb
empfohlen worden ist, die Verbuchung auf dem Posten 755 „Laufende Transferzahlungen an Unternehmungen (ohne Finanzunternehmungen)“ vorzunehmen. Denn unter dem Budgetposten 750, welcher von der MA IV verwendet worden ist, sind den
Ausführungen des Kontierungsleitfadens für Gemeinden und Gemeindeverbände folgend „Laufende Transferzahlungen an Bund, Bundesfonds und Bundeskammern“ zu
verbuchen.
Auf Anfrage der Kontrollabteilung hin betreffend Änderung der Vp. wurde seitens der
MA IV im Rahmen des Follow up 2007 keine Auskunft erteilt. Eine Einschau der Kontrollabteilung in den städtischen Haushaltsplan für das Jahr 2008 zeigte, dass der
Empfehlungen bereits entsprochen und die Vp. abgeändert worden ist.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
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Bei der Voranschlagsgruppe 9 – Finanzwirtschaft hat die Kontrollabteilung die Ausgaben der Haushaltsstelle 1/914000-755900 - Beteiligungen - Lfd. Transferzlg.-ILL
GmbH auf ihre inhaltliche und rechnerische Richtigkeit hin geprüft.
Bei diesen Ausgaben handelte es sich um die Refundierung der von der Integrierten
Landesleitstellen Gesellschaft mbH (in weiterer Folge kurz ILL genannt) der Stadt
Innsbruck vorgeschriebenen Betriebskosten. Im Sinne des Grundsatzbeschlusses des
Stadtsenates vom 3.6.2003 hat sich die Stadtgemeinde Innsbruck gemeinsam mit
dem Land Tirol für die Errichtung einer Integrierten Landesleitstelle ausgesprochen.
Der Auftrag zur Errichtung der Integrierten Landesleitstelle wurde mit Beschluss des
Gemeinderates in seiner Sitzung vom 29.1.2004 an die Innsbrucker Immobilien
GmbH & Co KEG übertragen. Darüber hinaus hat der Gemeinderat beschlossen, dass
sich die Stadtgemeinde Innsbruck an der zu gründenden Betriebsgesellschaft, der
ILL, mit einer Quote von 26 % beteiligt.
Die Kontrollabteilung hat bei der Prüfung der gegenständlichen Transferzahlungen
folgende Feststellungen und Beanstandungen, an dieser Stelle in komprimierter Form
wiedergegeben, getroffen:
¾
Die Vorschreibung der Betriebskosten beruhte auf Planzahlen bzw. auf geschätzten Kosten. Endabrechungen der tatsächlich angefallenen Betriebskosten konnten der Kontrollabteilung nicht vorgelegt werden.
ZI. KA-00437/2008
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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