Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2008
/ Ausgabe: 2008_02-Feber.pdf
- S.212
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Die Überprüfung sämtlicher Rechnungen des betreffenden Vereines des
Jahres 2007 erbrachte keine weiteren Beanstandungen seitens der
Kontrollabteilung. In der Stellungnahme des Amtes wurde mitgeteilt,
dass die zuständige Mitarbeiterin bei der Abwicklung der Rechnungen
gewissenhaft wäre und es sich in gegenständlichen Fall um einen nicht
leicht zu erkennenden Einzelfall gehandelt habe. In Hinkunft sollte bei
Rechnungsprüfungen das Augenmerk auch auf die Plausibilität (Fallkonstellation) gelegt werden.
Skonto
Eingesehen wurden zwei Rechungen des Amtes für Kultur betreffend
zwei Inseratschaltungen in einer Tageszeitung. Die Schaltungen wurden seitens des Stadtarchivs für den Familientag und von der Stadtbücherei für Weihnachtslesungen getätigt. Beide Rechnungen hatten dasselbe Rechnungsdatum und Zahlungsziel. Auf beide Rechnungen wäre
Skonto gewährt worden, jedoch wurde dieses nur in einem Fall lukriert.
In der Stellungnahme des Amtes wurde ausgeführt, dass grundsätzlich
auf die Lukrierung von allfälligen Skonti geachtet werde. Im gegenständlichen Fall wäre es aufgrund eines Krankenstandes zu einer Verzögerung gekommen.
Rechnungsgrundlagen
Im Rahmen der Belegkontrolle wurde eine Auszahlung des Sportamtes
betreffend den Leuchtmitteltausch in einer Hauptschule eingesehen.
Die Arbeiten wurden von der IIG beauftragt. Der Regieschein, auf welchem die Arbeitstunden sowie das Material aufgelistet waren wurde
weder durch Mitarbeiter der IIG, noch der Schule (Schulwart, Direktor)
unterfertigt. Eine Verifizierung der Leistung war somit nicht möglich.
In der Stellungnahme des Amtes für Sport wurde mitgeteilt, dass zukünftig verstärkt auf die ordnungsgemäße Unterfertigung von Liefer-,
Wiege- und Regiescheinen geachtet werde.
3 Prüfungsfeststellungen im Zusammenhang mit
Haftbrieffreigaben
Prüfungsumfang
Im Zeitraum zwischen 1.10.2007 und 31.12.2007 wirkten Vertreter der
Kontrollabteilung an 9 Haftbrieffreigaben mit. Die Gesamthaftbriefsumme belief sich dabei auf € 61.793,00 und bezog sich auf ein Auftragsvolumen von rd. € 2.060.000,00. Bei diesen Amtshandlungen an
Ort und Stelle wurde gleichzeitig die Gelegenheit wahrgenommen, bestehende städt. Objekte auf deren Funktion bzw. Zustand zu überprüfen und sonstige in diesem Zusammenhang stehende Missstände aufzuzeigen, soweit dafür eine Notwendigkeit bestand.
Bei keinem Vorgang gab die vorgefundene Situation Anlass zu Feststellungen, die Haftbriefe wurden freigegeben.
Zl. KA-00529/2008
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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