Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2008
/ Ausgabe: 2008_02-Feber.pdf
- S.32
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unterstreichen, dass wir die Tiere, so wie
ihre "Herrchen und Frauchen", nicht mehr
einschränken wollen, als es unbedingt im
Interesse einer funktionierenden Landwirtschaft notwendig ist.
mung, die ich im Stadtsenat verloren
habe. Deshalb habe ich den Antrag im
Gemeinderat gestellt, aber offensichtlich
hat sich diesbezüglich das Bewusstsein im
Gemeinderat geändert.
Die zweite Anregung, die in diesem
Zusammenhang an mich herangetragen
wurde, ist Folgende: Es gibt sehr stark
frequentierte Spazierwege im Umkreis von
Innsbruck. Es soll Hundebesitzer geben ich habe zwar noch keinen gesehen - die
auch im Freiland das Geschäft ihres
Hundes einsammeln. Diese haben gefragt,
ob man nicht dafür sorgen könnte, dass es
an diesen hoch frequentierten Spazierwegen mehr Abfallbehälter gibt, sodass man
das nicht eine halbe Stunde bis nach
Hause tragen muss.
Es ist natürlich keine Tierquälerei, wenn
man den Hund an der Leine führt. Die
Hunde sind alle mehr oder weniger
dressiert und das sage ich als langjähriger
und als seit zwei Tagen neuer Hundehalter.
Diese zwei Anregungen wolle ich deponieren und der Verordnung stimme ich
deshalb zu, weil es leider nicht anders
möglich ist.
GRin Volderauer: Ich finde diese Verordnung sehr wichtig, aber wichtiger ist
jedoch, dass die Kampfhunde in der Stadt
Innsbruck an die Kurzleine gehören, und
zwar an einer zwei Meter langen Leine.
Die Menschen sind doch wichtiger als die
Hunde. Es ist ein Unterschied, ob wir in
einer Stadt oder in einem Dorf sind, wo es
fünf Häuser gibt und fünf Hunde frei
herumlaufen, denn dort interessiert es
niemanden, ob der Hund an der Leine ist
oder nicht.
In der Stadt gehört aber eine Ordnung,
gerade was die Kampfhunde betrifft, her.
GR Abenthum: Ich möchte feststellen,
dass der Leinenzwang generell bis
15. Oktober jeden Jahres gilt und nur bis
15. November jeden Jahres verlängert
wird, wenn die Felder nicht abgeerntet
sind. Die Wiesen sind bis 15. Oktober zu
mähen.
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Als
Referent für Land- und Forstwirtschaft darf
ich noch Anmerkungen dazu machen,
ohne den Vorsitz abzugeben.
Ich freue mich, dass im Gemeinderat
offensichtlich eine gewisse Bereitschaft
gegeben ist, diese Verordnung noch etwas
zu verlängern. Wie ich seinerzeit den
Antrag gestellt habe, diese Verordnung
einzuführen, war das eine KampfabstimGR-Sitzung 28.2.2008
(Bgm.in Zach: Ein Kampfhund?)
Nein, kein Kampfhund. Wenn die Hunde
das gewohnt sind, sind sie genauso
zufrieden.
Was das Aufstellen von Sackspendern
anlangt, dann ist das, wenn man an die
verschiedenen Waldwanderwege denkt,
alles sehr weitläufig. Wir werden sehen,
ob wir nicht vielleicht an markanten
Punkten etwas mehr Sackspender
aufstellen können.
GR Federspiel: Ich bin der Meinung, dass
es eine Tierquälerei ist, wenn man den
Hund ständig an der Leine hat. Ich habe
auch einen Hund, der nach Recht und
Ordnung abgerichtet ist und drei Kurse
absolviert hat. Auch dieser Hund braucht
seinen Auslauf, genauso wie sein "Herrl"
und deshalb ist es eine Tierquälerei, wenn
der Hund ständig an der Leine gehen
muss. In der Stadt ist es ganz klar, dass
man den Hund an der Leine führen muss,
aber die Stadt ist auch keine Wiese, von
der wir gesprochen haben.
Daher vertrete ich die Meinung, dass jeder
Hund einen gewissen Auslauf zu haben
hat. Ich bin auch mit GR Mag. Fritz einer
Meinung, dass mehr Sackspender, zum
Beispiel in Igls, aufgestellt werden sollten,
damit man nicht Hunderte Meter gehen
muss, bis man einen Platz zum Entsorgen
gefunden hat. Es gibt auch verantwortungsvolle Hundehalter die den "Dreck" in
der Wiese aufheben.
In diesem Sinne werde ich gegen diese
Verordnung stimmen.
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger:
Erstens, haben wir in der Stadt Innsbruck
mehrere Hundewiesen eingerichtet, wo die
Hunde frei laufen können. Dies in der
Höttinger Au, im Olympischen Dorf bzw. in