Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2008

/ Ausgabe: 2008_03-Maerz.pdf

- S.10

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haben. Sie verwerten das, was zu
verwerten ist und letztendlich wird der
Betrieb entweder verkauft, geteilt oder
zerschlagen. Saniert kann man auch dazu
sagen, wobei sich immer nur die Gesellschaft als solches saniert hat, was
durchaus legal ist.

An dieser Stelle muss ich betonen, dass
ich hier nicht monokratisch entscheiden
werde, da es sich um eine Gemeinderatskompetenz handelt. Ich muss daher noch
Rücksprache mit den Koalitionspartnern
halten und die entsprechenden Gremialbeschlüsse herbeiführen.

Das könnten wir selbst auch machen,
nämlich den 120 Arbeitnehmerinnen bzw.
Arbeitnehmerinnen sagen, dass wir vor
Ort keine Nachfolge in der Druckereinbranche finden, welche heftig umworben
ist und die Marschen sehr gering sind.
Dieses "roll offset-Geschäft" steht unter
sehr starkem Wettbewerb und es ist
schwierig, wenn es sich nicht um eine
Firma handelt, die einen großen Auftragsrucksack mitbringt. Das ist mit der AthesiaTyrolia Druck GesmbH sicher gegeben.

Angesichts der Tatsache, dass Masseverwalter Rechtsanwalt Dr. Wolfgang
Offer einer Fortführung des Betriebes bis
zum 4.4.2008 zuzustimmen scheint,
können wir stadtintern dann im Wege
einer Notrechtsverfügung des Stadtsenates für den Gemeinderat (§ 33 Abs. 1
Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck 1975) in der Sitzung vom 2.4.2008
die entsprechenden Beschlüsse herbeiführen.

Ich sage das deshalb, weil die Zeit drängt
und man an mich herangetreten ist, in der
Konkurssache Wagner"sche Universitätsdruckerei Buchroithner & Co NachfolgegesmbH & Co KG (WUB) an den Rechtsvertreter der Athesia-Tyrolia Druck
GesmbH folgendes Schreiben an Rechtsanwalt Dr. Franz Pegger vom 27.3.2008
zu richten:
"Als Bürgermeisterin der Landeshauptstadt Innsbruck und mit Bezug auf unser
Telefonat von gestern Nachmittag, erkläre
ich Ihnen hiermit, dass ich mich nach
Kräften dafür einsetzen werde, um den
Eintritt der Athesia-Tyrolia Druck GesmbH
in alle Verträge zu den bisherigen
Konditionen zu ermöglichen. Dies schließt
auch den Verzicht auf die Ausübung des
uns zustehenden Vorkaufsrechtes am
Baurecht mit ein.
Das heißt, dass wir es kaufen könnten,
worauf wir aber verzichten.
Im neu zu erstellenden Baurechtsvertrag
ist dann allerdings ein Vorkaufsrecht
zugunsten der Stadt Innsbruck zu
verankern und grundbücherlich sicherzustellen.
Wenn die Athesia-Tyrolia Druck GesmbH
in dieses Recht einsteigt und irgendwann
einmal verkaufen sollte, was wir nicht
hoffen, hätte die Stadt Innsbruck das
Vorkaufsrecht.

GR-Sitzung 27.3.2008

Für weitere Fragen stehe ich Ihnen
jederzeit gerne zur Verfügung.
Mit vorzüglicher Hochachtung
Hilde Zach
Bürgermeisterin"
Dieses Schreiben ist an Rechtsanwalt
Dr. Franz Pegger gerichtet, damit der
Eigentümer der Athesia-Tyrolia Druck
GesmbH, Michl Ebner, der derzeit noch in
Brüssel ist, bis zum 31.3.2008 einsteigen
wird.
Es hat berechtigte Fragen hinsichtlich
einer Betriebsfortführungspflicht gegeben.
Ich glaube, dass man die Betriebsfortführungspflicht in gewisser Weise formulieren
kann, weil der Betrieb derzeit in verkleinertem Umfang in der Exlgasse besteht.
Ob allerdings die 120 Arbeitsplätze, die bis
dato bei der Wagner"sche Universitätsdruckerei Buchroithner & Co NachfolgegesmbH & Co KG (WUB) sind, in diesem
Ausmaß gehalten werden können, wird
sicherlich nicht der Fall sein. Nach
Einschätzung des Geschäftsführers,
Reiner Bachor, wird man anfänglich
wahrscheinlich mit zehn Arbeitsplätzen
weniger auskommen. Ich würde sagen,
dass es sicherlich zehn bis fünfzehn
Arbeitsplätze kosten wird.
Ich darf aber sagen, dass wir an die
Arquana International Print & Media AG
keine Arbeitsplatzprämie gegeben haben,
welche ziemlich Arbeitsplätze aufgestockt
hat. Wahrscheinlich waren wir dazu da,