Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2008

/ Ausgabe: 2008_03-Maerz.pdf

- S.68

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- 314 -

großen nördlich des Canisiusweges
gelegenen Flächen von einem Einspruchswerber - ich nenne den Namen
nicht - steht die Gleichbehandlung des
betroffenen Grundeigentümers mit
anderen Grundeigentümerinnen und
Grundeigentümern, insbesondere auch
jenen, welche sich im Besitz eines in der
Vergangenheit konsenslos errichteten
Objektes befinden, aus politischer Sicht im
Vordergrund.
In zwei Absätzen steht im Amtsbericht
Folgendes: Erstens raumordnungsfachliche Gründe, die für eine Erweiterung des
Baulandes im Nord-Osten und Süd-Osten
sprechen, gibt es nicht wirklich. Zweitens
müssen wir es aus Gründen der Gleichbehandlung tun. Wen müssen wir gleich
behandeln, die, die nicht schwarz gebaut
haben mit jenen die schon schwarz gebaut
haben. Das ist natürlich unter dem
Gesichtspunkt der Gleichbehandlung
richtig, ist aber aus meiner Sicht nicht
wirklich ein Grund für die Ausweitung der
Umwidmungsfläche, sondern ein Grund
dafür, was ich schon zum ersten Entwurf
gesagt habe, dass man von vorneherein
nicht mit Umwidmung auf diese Situation
reagieren hätte sollen.
(Bgm.in Zach: Dann musst du auch sagen,
dass du für das Abreißen bist.)
Ich habe das am Rande des Ortsteilausschusses im Hof der Schule ...
(Bgm.in Zach: Aber laut hast du das nicht
gesagt Gerhard, denn ich war dabei.)
... zu den Leuten, die betroffen waren,
gesagt, denn wir haben das damals
diskutiert. Ich habe dort nichts anderes
gesagt, wie jetzt im Gemeinderat, dass ich
es für eine Fehlentscheidung halte,
bestehende Schwarzbauten mit einer
Großflächenumwidmung sanieren zu
wollen. Das habe ich damals schon im
Gemeinderat gesagt. Das habe ich in Arzl
gegenüber jenen Leuten gesagt, die zum
Teil betroffen waren und das sage ich
heute noch einmal.
Die Begründung ist, dass die, die gesetzestreu waren und nicht schwarz gebaut
haben, nicht schlechter gestellt werden
können, als die, die schon schwarz gebaut
haben und vor allem, weil wir einen
möglichen Einspruchswerber, der wahrGR-Sitzung 27.3.2008

scheinlich wieder bis zum Verwaltungsund Verfassungsgerichtshof gehen würde,
wenn er nicht auch eine Umwidmung
bekommt, ruhig stellen müssen, deshalb
müssen wir die Umwidmungsfläche
ausweiten, auch wenn raumordnungsfachlich nicht wirklich viel dafür spricht. Das ist
bitte der Sukkus des Amtsberichtes. Sie
werden verstehen, dass ich dem nicht
zustimmen kann. Die Innsbrucker Grünen
werden dem zweiten Entwurf der Auflage
der Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes (ÖROKO) nicht zustimmen können.
StR Dipl.-HTL-Ing. Peer: Es wäre
wahrscheinlich sinnlos, wenn man darüber
farblich diskutiert. Eines ist ganz sachlich,
fachlich und wahrscheinlich auch amtlich
richtig, dass in diesem Zusammenhang
schlicht und einfach Fehlentscheidungen
getroffen worden sind. Das wird auch
keiner leugnen, das ist passiert.
So wie wir hier alle in dem Gremium
sitzen, glaube ich, dass verlässlich
niemand dafür etwas kann, was damals
dort an Fehlentscheidungen getroffen
worden ist. Das muss man sagen. Ich
glaube, dass man das jetzt so behaupten
kann. Ich bin zumindest der Meinung
gewesen. Wenn ich jetzt von einem
magischen Fünfeck spreche, dann meine
ich damit meines Erachtens die Attribute
von Politik, wie man an diese Sache
herangehen sollte bzw. kann ich gleich
schon vorweg nehmen, wie man an die
Sache herangegangen ist.
Einerseits mit Fingerspitzengefühl.
Andererseits mit der Toleranz, mit der
Entscheidungskraft, mit der Gestaltungskraft und mit Engagement. Genau für
letzteres darf ich mich aus unserer Gruppe
bei GR Buchacher bedanken, weil dieser
wirklich mit Engagement und mit Fingerspitzengefühl neben anderen mitgewirkt
hat, dass diese Entscheidungsgrundlage
zu Stande gekommen ist.
Ich bin froh, dass diese Entscheidungsgrundlage zu Stande gekommen ist, weil
das Fingerspitzengefühl damit gewahrt
bleibt. Ich darf noch einmal auf das
magische Fünfeck verweisen. Ein
gewisses Potential an Toleranz sollte
meines Erachtens in der politischen
Entscheidung mitschwingen. Ich bitte auch