Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2008

/ Ausgabe: 2008_03-Maerz.pdf

- S.81

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28.7

I-OEF 40/2008
Rathaus-Tiefgarage, Parkplätze
(Die Innsbrucker Grünen)

Bgm.in Zach verliest die dringende
Anfrage der Innsbrucker Grünen:
Frau Bürgermeisterin wird gebeten,
folgende Fragen zu beantworten:
1.

Welche Funktionen im Stadtmagistrat
Innsbruck rechtfertigen die Zuerkennung eines Autoabstellplatzes in der
Rathaus-Tiefgarage, für den die Kosten von der Stadt Innsbruck übernommen werden?

2.

Wie viele Personen verfügen über
einen Autoabstellplatz in der RathausTiefgarage, für den die Kosten von
der Stadt Innsbruck übernommen
werden?

3.

4.

5.

Mit welcher Begründung werden die
Parkplätze für die einzelnen Funktionsträgerinnen und Funktionsträger
im Stadtmagistrat Innsbruck zuerkannt?
Welche Mitglieder des Stadtsenats
verfügen über Autoabstellplätze in der
Rathaus-Tiefgarage, für die die Kosten von der Stadt Innsbruck übernommen werden und mit welcher Begründung?
Welchen Platz nehmen die GratisTiefgaragenplätze für Autos in der
Rathaus-Tiefgarage im betrieblichen
Verkehrskonzept des Stadtmagistrats
Innsbruck ein?

anderem Folgendes zur Frage fest, wann
die Beantwortung von Anfragen verweigert
werden darf:
Zu 2.: Nur schwerwiegende Gründe
können die Ablehnung der Beantwortung
einer Anfrage (dringenden Anfrage)
rechtfertigen. Beispielsweise können
gesetzliche Pflichten zur Verschwiegenheit, die rechtliche und tatsächliche
Unmöglichkeit, die erforderlichen Informationen zu beschaffen, oder die Gefährdung
wichtiger Gemeindeinteressen solche
Gründe sein. Die Mühe, die erforderlichen
Informationen zu beschaffen, die fortgeschrittene Sitzungszeit oder die in der
schriftlichen Anfrage beispielsweise
angeführten persönlichen Befindlichkeiten
stellen keine solchen Gründe dar.
Zu 3.: Nur schwerwiegende Gründe
können die Ablehnung der Beantwortung
einer Anfrage (dringenden Anfrage)
rechtfertigen. Über die Rechtfertigung
hat der Gemeinderat zu befinden.
Frau Bürgermeisterin in Ihrer Funktion als
Eigentümervertreterin wird gebeten, die
folgenden Fragen zu beantworten:
1.

Wie sieht die Kostenstellenrechnung
der Olympiaworld Innsbruck aus?

2.

Falls Sie die Kostenstellenrechnung
der Olympiaworld Innsbruck dem
Gemeinderat nicht vorlegen, mit welcher Begründung tun Sie dies?

3.

Wie sieht die Vollkostenrechnung der
einzelnen Verrechnungsstellen für
das Jahr 2007 aus? Bitte jedenfalls
einzeln anführen für Große Eishalle,
Kleine Eishalle, Außeneisring, Bobbahn, allfällige sonstige Verrechnungsstellen wie Außensportanlagen
etc.

4.

Welche Einnahmen konnten auf den
einzelnen Verrechnungsstellen im
Jahr 2007 erzielt werden? Bitte jedenfalls einzeln anführen für Große Eishalle, Kleine Eishalle, Außeneisring,
Bobbahn, allfällige sonstige Verrechnungsstellen wie Außensportanlagen
etc.

Mair, Mag.a Schwarzl, Mag. Fritz und
Dr.in Krammer-Stark, alle e. h.

28.8

I-OEF 37/2008
Olympia-Sport- und Veranstaltungszentrum Innsbruck
GesmbH (OSVI), Vorlage der
Kostenstellenrechnung

Bgm.in Zach verliest die dringende
Anfrage der Innsbrucker Grünen:
In einer Anfragebeantwortung vom
7.3.2008 zum Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck 1975 im Landtag
stellte Landesrätin Anna Hosp unter
GR-Sitzung 27.3.2008

Mair, Mag.a Pitscheider, Hof,
Mag.a Schwarzl und Mag. Fritz, alle e. h.