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Jahr: 2008

/ Ausgabe: 2008_04-April.pdf

- S.38

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- 378 -

2.

Wie verteilen sich diese Hauptmietzinsvorschreibungen in den Jahren
2006 und 2007 auf
a)

Erlöse aus Eintritten

b)

Erlöse aus dem Bergiselspringen

c)

Erlöse aus übrigen Veranstaltungen

3.

Wurden diese Vorschreibungen zur
Gänze beglichen oder sind sie bzw.
Teile davon ausständig?

4.

Sollten Außenstände bestehen, wie
werden sie begründet und welche
Schritte hat die Stadt Innsbruck zur
Eintreibung gesetzt?

5.

8.

Mag.a Schwarzl, Hof, Mag. Fritz und
Dr.in Krammer-Stark, alle e. h.

21.3

Wie kann es sein, dass die Bergisel
BetriebsgesmbH (BBG) auf ihrer Homepage in der Liste der Eintrittsentgelte
darauf hinweist, dass diese 15 % Vergnügungssteuersatz beinhalten?

6.

Wie viel Vergnügungssteuer hat die
Stadt Innsbruck von der Bergisel
BetriebsgesmbH (BBG) der Stadt
Innsbruck in den Jahren 2006 und
2007 jeweils eingenommen?

7.

Gab es in diesen beiden Jahren
neben der neuen Einordnung des
Bergisel in die eigens eingeführte Kategorie der Haushaltssatzung auch
Nachlässe, Refundierungen oder
Ähnliches im Bereich der Vergnügungssteuer der Bergisel BetriebsgesmbH (BBG)? Wenn ja

-

wann?

-

in welcher Form?

-

mit welchen finanziellen Auswirkungen? (Um wie viel haben sich die Einnahmen der Stadt Innsbruck durch
diese Nachlässe, Refundierungen
oder Ähnliches gegenüber den in der
Haushaltssatzung festgelegten Sätzen verringert?)

GR-Sitzung 24.4.2008

I-OEF 73/2008
Vereinbarung gemäß Art. 15 a
B-VG über den Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebotes und über die Einführung
der verpflichtenden frühen
sprachlichen Förderung in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen sowie Schaffung eines bundesweiten vorschulischen Bildungsplanes, Einbindung in die Verhandlungen, Unterzeichnung (Die Innsbrucker
Grünen)

Wie oben erwähnt wurde mit der
Haushaltssatzung 2007 eine neue auf
4 % reduzierte Vergnügungssteuerkategorie "Besichtigung von Sportanlagen" festgesetzt.

Für die Beantwortung in der nichtöffentlichen Sitzung:

Wie hat sich die Einnahmensituation
der Stadt Innsbruck in Bezug auf die
Bergisel BetriebsgesmbH (BBG) in
einer Gesamtschau (Miete, Vergnügungssteuer, Refundierungen, Veranstaltungsmieten etc) durch die Veränderung des anwendbaren Vergnügungssteuersatzes verändert?

Bgm.in Zach verliest die dringende
Anfrage der Innsbrucker Grünen:
In den letzten Monaten wurde den
Ländern vom Bund eine "Vereinbarung
gemäß Artikel 15a Bundesverfassungsgesetz (BVG) über den Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebotes und
über die Einführung der verpflichtenden
frühen sprachlichen Förderung in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen
sowie Schaffung eines bundesweiten
vorschulischen Bildungsplanes" angeboten.
Die Tiroler Landesregierung, allen voran
Landeshauptmann-Stellvertreterin
Dr. Elisabeth Zanon, hat einen Abschluss
dieser 15a-Vereinbarung bisher verweigert.
Die Frau Bürgermeisterin bzw. die zuständige Ressortverantwortliche möge dazu
folgende dringende Anfrage beantworten:
1.

Im Artikel 5 zur Finanzierung heißt es:
Der Bund gewährt den Ländern und
Gemeinden im Zusammenhang mit
Maßnahmen gemäß Artikel 7 in den