Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2008
/ Ausgabe: 2008_04-April.pdf
- S.66
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die Zuweisung an den Stadtsenat zur
selbstständigen Erledigung.
Mehrheitsbeschluss (gegen GRÜNE;
8 Stimmen):
Der von StRin Mag.a Schwarzl gestellte
Antrag auf Zuweisung an den Stadtsenat
zur selbstständigen Erledigung wird abgelehnt.
Mehrheitsbeschluss (gegen GRÜNE;
8 Stimmen):
Der von StRin Mag.a Schwarzl in der
Sitzung des Gemeinderates am 27.3.2008
eingebrachte Antrag wird dem Inhalte
nach abgelehnt.
24.15 OEF 50/2008
Stadtmagistrat Innsbruck, Ausarbeitung von Objektivierungsrichtlinien für die Aufnahme von
Personen in ein städtisches
Dienstverhältnis und der Besetzung von Dienstposten, unter
besonderer Berücksichtigung
leitender Funktionen und höherwertiger Dienstposten (StRin
Mag.a Schwarzl)
StRin Mag.a Schwarzl: Zum Jahreswechsel hat es in der Koalition aufgrund der
Anstellung eines Mitarbeiters im Büro der
Bürgermeisterin Aufregung gegeben, was
ausgiebig - auch medial - diskutiert wurde.
Es wäre an der Zeit, solche Fragen etwas
auf die prinzipielle Ebene zu heben und zu
schauen, wie man von außen zu einem
Job in der Stadt Innsbruck kommt und wie
Führungspositionen, egal welches
Entlohnungsschema, zugeteilt werden.
Hier gibt es in anderen Bundesländern ich habe mir vor allen Dingen die Objektivierungslinien von Graz angesehen Möglichkeiten, die Personalpolitik generell
auf eine objektivere, transparentere und
nachvollziehbarere Ebene zu stellen.
Die Frau Bürgermeisterin hat in der
Anfragebeantwortung zu dieser ominösen
Anstellung eines Mitarbeiters im Büro der
Bürgermeisterin auf die Fragen
GR-Sitzung 24.4.2008
-
wurde die Stelle, die er besetzt,
ausgeschrieben (extern bzw. intern)?
-
Wenn nein, warum nicht,
geantwortet, dass diese Person aus der
Personalevidenz ausgewählt wurde.
Personalevidenz muss man sich wie folgt
vorstellen: Irgendjemand kommt zur Stadt
Innsbruck und sagt, dass es ihn bzw. sie
gibt, er bzw. sie dies und jenes kann und
gerne bei der Stadt Innsbruck zu arbeiten
beginnen würde.
Wenn man fragt, von wie vielen Bewerberinnen bzw. Bewerbern mit ähnlichen
Qualifikationen diese Person ausgewählt
wurde, bekommt man zur Antwort, dass es
viele waren. Deshalb gehe ich davon aus,
dass es in der Personalevidenz des
Stadtmagistrates Innsbruck sicherlich 200
bis 300 Leute geben wird, die generell
einen Job bei der Stadt Innsbruck haben
möchten.
Die Öffentlichkeit hat ein Recht darauf,
dass solchen Bestellungen Objektivierungskriterien vorangestellt werden. Das
hat nichts damit zu tun, dass man die im
Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck 1975 verankerte Aufteilung der
Personalkompetenz zwischen Stadtsenat
und Bürgermeisterin "anknabbern" will,
sondern es geht darum, dass, so wie in
der Stadt Graz, Auswahlkommissionen
vorgeschaltet und Hearings veranstaltet
werden und es gereihte Dreiervorschläge
gibt. Es sollen der Entscheidung vorgelagerte Auswahlkriterien und Verfahren
vorhanden sein, auf deren Basis die
jeweils zuständige kompetente Stelle, sei
es Stadtsenat oder Gemeinderat, auswählen kann.
In der Stadt Graz ist es interessant, denn
dort gibt es für den Magistratsdirektor oder
den Abteilungsleiter der Kontrollabteilung
eine ganz andere Vorgangsweise als bei
uns. In der Stadt Graz kann der Kontrollausschuss das Anforderungsprofil
mitformulieren und dort muss zum Beispiel
der Direktor der Kontrollabteilung immer
öffentlich ausgeschrieben werden.
Ich möchte jetzt nicht, dass Objektivierungskriterien von woanders zu 100 %
übernommen werden, da jede Stadt
eigene stadtrechtliche Gegebenheiten hat.
Ich möchte aber gerne, dass der Perso-