Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2008
/ Ausgabe: 2008_04-April.pdf
- S.79
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es erfolgt hier quasi eine fachliche
Beratung; in welche Richtung auch immer.
Zu Frage 2.1.: Das ist eine sehr schwierige, weil es hinsichtlich der zusätzlichen
Plätze eine fiktive Frage ist. Es wird in
einer Stadt wie Innsbruck, gerade
hinsichtlich der Auslegungen Diskussionen
geben. Zum Beispiel beim Kindergarten
am Tivoli-Areal, ob das zusätzliche Plätze
sind, wenn insgesamt die Betreuungszahl
bei den Kindern gleich bleibt oder sich
verschiebt. Das ist wahrscheinlich in einer
Stadt, wo es nur einen Kindergarten gibt,
leichter zu lösen.
Hier würden wir, wenn es eine solche
Vereinbarung gäbe, Diskussions- und
Nachweisbedarf haben, ob das jetzt in der
neuen Einrichtung wirklich zusätzliche
Betreuungsplätze sind.
Eine ähnliche Diskussion hat es hinsichtlich der zusätzlichen Sommerbetreuung
bereits gegeben, wo wir uns beim Land
Tirol zum Teil durchsetzen konnten. Diese
zusätzliche Sommerbetreuung haben wir
im Jahr vorher gestartet und massiv
ausgeweitet. Dann sind die Sommerprojekte des Landes Tirol gekommen, wo wir
eine Vereinbarung getroffen haben, weil
das unserer Meinung nach zusätzliche
Plätze in diesem Betriebsjahr waren.
Zu Frage 2.2.: Das sind fiktive Fragen. Es
gibt keine Vereinbarung und deshalb kann
ich sie an Hand dessen nicht vollziehen.
Wir haben im zuständigen Amt keine
Berechnungen über nicht abgeschlossene
Vereinbarungen gemacht, die dann
eventuell umzusetzen wären. Wenn es
diese Vereinbarungen gibt, werden wir das
auch umsetzen, aber wir machen im
zuständigen Amt keine Dinge, die
eventuell kommen könnten.
Zu Frage 2.3.: Das ist auch eine fiktive
Frage.
Zu Frage 2.4.: Hier gibt es auch wieder die
Gesamtbetrachtung, weil das Ansuchen
an die Stadt Innsbruck zu stellen ist.
Daher wissen wir, wie viele Kinder in den
privaten Kinderkrippen sind. Lustigerweise
ist das die gleiche Anzahl, und zwar
313 Kinder. Normalerweise variiert diese
Zahl um fünf Kinder auf oder ab, da sich
das innerhalb der einzelnen Kinderkrippen
verschiebt.
GR-Sitzung 24.4.2008
Wenn man das auf die Stadt Innsbruck
bezieht, wird das auch wieder eine
Auslegung sein. Sind in der Kinderkrippe
A weniger Betreuungsplätze und es
entsteht eine Kinderkrippe B mit neuen
Betreuungsplätzen, sind dann diese neuen
Plätze zu fördern? Wenn das so wäre,
hätte das insgesamt sicher einen gewissen Tourismus zwischen den verschiedenen Kinderkrippen zur Folge. Das heißt
zum Beispiel, wenn man eine Kinderkrippe
auflöst und eine andere neu schafft,
bekommt man für diese eine Förderung
und für die bestehenden Kinderkrippen
keine.
Das waren in diesem ersten Entwurf
Haken und deshalb muss das von der
Stadt Innsbruck insgesamt beurteilt
werden.
Zu Frage 3.1.: Hier darf ich darauf
verweisen, dass man sich im Sinne einer
Weiterverbesserung, gerade für den
Bereich der Tagesmütter, einsetzen wird.
Hier müsste ein Aufschrei der beiden
Tagesmütterorganisationen gekommen
sein.
Das war eine Wiener Sicht, weil dort das
System der Tagesmütter nicht so ausgebaut wurde, wie wir es in Innsbruck bzw.
Tirol haben, wo Tagesmütter beim ersten
Entwurf überhaupt durch den Rost
gefallen sind. Wenn diese fragen, wird
man sich dafür einsetzen, dass die
genannte Art. 15 a-Vereinbarung vom
Land Tirol doch noch unterzeichnet wird.
Wenn das der Fall ist, wird es eine
Verbesserung geben, wo sich verschiedene Bundesländer, vor allem Tirol, dafür
einsetzen werden. Aufgrund des Engagements von Landeshauptmann-Stellvertreterin Dr. Zanon wurde die zuständige
Bundesministerin am Montag zu einem
Gespräch eingeladen und dann kann man
weiter berichten.
StRin Mag.a Schwarzl: Ich beantrage
die Eröffnung der Debatte,
weil mir das nicht ganz nachvollziehbar ist.
Ich bin davon ausgegangen, dass man
sich sowohl auf Landes- als auch auf
Stadtebene ausrechnen wird, was uns das
bringen könnte, um zu sagen, ob wir uns
dafür einsetzen oder nicht.