Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2008

/ Ausgabe: 2008_04-April.pdf

- S.84

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27.

Einbringung von Anfragen

27.1

Kleine Eishalle sowie Olympiahalle, Reduzierung der Eiszeiten
für Vereine (GR Grünbacher)

GR Grünbacher: Ich stelle gemeinsam
mit meinen Mitunterzeichnern folgende
Anfrage:
Nach der Errichtung der Kleinen Eishalle
(TWA) und der Adaptierung der Olympiahalle wurde den Vereinen seitens der
Politik zumindest zehn Monate Eiszeit in
der Kleinen Eishalle (TWA) und vier
Monate Eiszeit in der Olympiahalle
garantiert. Dazu gab es unter anderem
einen Regierungsbeschluss der Tiroler
Landesregierung aus dem Jahr 2003.
1.

Warum wurden die, den Vereinen
garantierten Eiszeiten, reduziert?

2.

Welche Schritte seitens der Stadt
Innsbruck wurden ergriffen, um die
Eiszeiten wieder auf jenes Ausmaß
anzuheben, die ursprünglich vereinbart waren?

3.

Wie haben sich die Jahreskartenpreise beim Publikumseislauf und die
Jahreskarten der Vereinsmitglieder
durch die Reduzierung der Eiszeiten
entwickelt?

4.

Ist es richtig, dass trotz Reduzierung
der Eiszeiten, die Preise für die Jahreskarten nicht im selben Ausmaß
reduziert wurden?

Grünbacher, Dr.in Pokorny-Reitter, Dipl.HTL-Ing. Peer, Eberl, Marinell, Buchacher,
Mag.a Yildirim und Weber, alle e. h.
27.2

Städtische Kindergärten, Anspruch auf Mittagessen und
Nachmittagsbetreuung ausschließlich für berufstätige Erziehungsberechtigte (GRin
Dr.in Krammer-Stark)

GRin Dr.in Krammer-Stark: Ich stelle
folgende Anfrage:
Immer noch ist es in der Stadt Innsbruck
nur berufstätigen Eltern "erlaubt", Mittagessen und Nachmittagsbetreuung für ihre
Kinder in Anspruch zu nehmen. Dabei
gehen auch in der Stadt Innsbruck jährlich
die Geburtenzahlen zurück, KindergartenGR-Sitzung 24.4.2008

gruppen oder auch Kindergärten müssen
geschlossen werden. Außerdem sieht die
Stadt Innsbruck ihre Kindergärten schon
lange nicht mehr als "Kinderaufbewahrungsanstalten", die nur die Mütter in
Anspruch nehmen "sollen", die "unbedingt
arbeiten müssen", sondern als wertvolle
Bildungseinrichtungen unabhängig von der
Berufstätigkeit der Eltern.
Aufgrund dieser Lage erscheint es als
nicht mehr sinnvoll, den Anspruch auf
Mittagessen und Nachmittagsbetreuung
auf Kinder von berufstätigen Eltern zu
beschränken. Außerdem müssen Eltern
immer noch nachweisen, dass sie
entsprechend berufstätig sind. Das heißt,
es gilt auch nicht eine Teilzeitbeschäftigung am Vormittag, um eine eventuell
gewünschte Nachmittagsbetreuung des
Kindes zu beanspruchen. Nachmittagsbetreuung ist sozusagen nur "im Notfall"
möglich.
Die Frau Bürgermeisterin bzw. die
ressortzuständige Stadträtin wird daher
ersucht, folgende Frage zu beantworten.
Wie lautet die Begründung für die immer
noch fortgeführte städtische Kindergartenpolitik, nach der Mittagessen und Nachmittagsbetreuung lediglich auf in entsprechendem Ausmaß berufstätige Erziehungsberechtigte beschränkt sind?
Dr.in Krammer-Stark e. h.
27.3

Städtische Kindergärten, Evaluierung des angelieferten Mittagessens durch das Innsbrucker Menüservice im Vergleich
zum vor Ort frisch gekochten
Mittagessen (GRin Dr.in KrammerStark)

GRin Dr.in Krammer-Stark: Ich stelle
folgende Anfrage:
Die Frau Bürgermeisterin bzw. die ressortzuständige Stadträtin werden ersucht,
folgende Anfrage zu beantworten:
1.

In wie vielen der städtischen Kindergärten wird das Mittagessen vom
Innsbrucker Menüservice angeliefert
und in wie vielen wird vor Ort frisch
gekocht?