Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2008

/ Ausgabe: 2008_05-Mai.pdf

- S.50

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rung Verwendung findet, ausgenommen
sind Schreiben mit persönlicher Anrede.
Falls diese Bestimmungen bereits in den
"Leitlinien des Verwaltungshandelns" der
Stadt Innsbruck beinhaltet sind, sollten
diese auch tatsächlich bzw. verstärkt
umgesetzt werden. Sollten die Leitsätze
einer geschlechtergerechten Amtssprache
darin noch nicht verankert sein, werden
diese neu in den Leitlinien des Verwaltungshandelns aufgenommen.
Außerdem wird die Frau Bürgermeisterin
als Eigentümervertreterin ersucht, sich bei
den Betrieben, die sich im Mehrheitseigentum der Stadt Innsbruck befinden, für die
Erstellung von Leitsätzen einer geschlechtergerechten Formulierung in den bereits
angeführten Bereichen einzusetzen.
Linser e. h.
Geschlechtergerechte Formulierungen im
Amtsbereich sind eine zeitgemäße
Maßnahme und sollten entsprechend
umgesetzt werden. Im Tiroler Frauenförderungsgesetz wird unter § 4 auf die
Verwendung geschlechtergerechter
Sprache hingewiesen. Insbesondere
wurden seitens des Landes Tirol alle
Dienststellen und alle Gemeinden
informiert sowie auch im Merkblatt des
Landes Tirol auf die Beachtung hingewiesen.
Außerdem wurde dazu vom Land Tirol der
"Leitfaden für geschlechtergerechtes
Formulieren" herausgegeben; die zweite
Auflage ist im März 2007 erschienen.

26.5

I-OEF 101/2008
Syndikatsvertrag zwischen der
Stadtgemeinde Innsbruck und
der Tiroler Wasserkraft AG (TIWAG), Anhebung der vereinbarten Deckelung der Verlustabdeckung für die Bereiche Bäder
und Saunen der Innsbrucker
Kommunalbetriebe AG (IKB) und
Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) (StRin Dr.in PokornyReitter)

StRin Dr.in Pokorny-Reitter: Ich stelle
gemeinsam mit meinen Mitunterzeichnern
folgenden dringenden Antrag:
GR-Sitzung 15.5.2008

Der Gemeinderat möge beschließen:
Die Frau Bürgermeisterin wird ersucht, mit
den vertretungsberechtigten Organen der
Tiroler Wasserkraft AG (TIWAG) Verhandlungen aufzunehmen, mit dem Ziel, dass
die im Syndikatsvertrag zwischen Tiroler
Wasserkraft AG (TIWAG) und Stadt
Innsbruck für die Bereiche Bäder und
Saunen der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) und Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) vereinbarte Deckelung der Verlustabdeckung von ehemals
ATS 60 Mio pro Jahr (zwischenzeitlich
durch Wertsicherung nach dem Verbraucherpreisindex {VPI} angestiegen) deutlich
angehoben werden.
Damit soll es der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) ermöglicht werden, ein
kundInnenfreundliches, bürgerInnenfreundliches und innovatives Tarifsystem
für die Besucherinnen und Besucher
einzuführen.
Dr.in Pokorny-Reitter, Buchacher, Eberl,
Konrad, Marinell, Dipl.-HTL-Ing. Peer,
Praxmarer und Mag.a Yildirim, alle e. h.
Die Innsbrucker Kommunalbetriebe AG
(IKB) hat für die Erneuerung und Sanierung der Innsbrucker Bäder ein Bäderkonzept vorgelegt. Allein für das Hallenbad
Olympisches Dorf fallen Investitionskosten
in der Höhe von € 4,9 Mio an; die Beschlussfassung dafür ist bereits erfolgt.
Eine weitere Umsetzung des Bäderkonzeptes (Wellnessbad Höttinger Au) bzw.
die Finanzierung dafür ist noch zu
verhandeln. Mit dieser Verhandlung ist
auch ein neues Tarifsystem verbunden.
Eine maßgebliche Vorraussetzung werden
kundInnenfreundliche Tarife sein, denn
was nützen die schönsten Bäder und
Saunen, wenn sich niemand mehr den
Eintritt leisten kann. Es heißt immer, dass
kundInnenfreundliche Tarife natürlich zu
einer Überschreitung der Deckelung
führen werden.
Die Tiroler Wasserkraft AG (TIWAG) ist
Partnerin der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) und Landesgesellschaft.
Die Bäder in Innsbruck werden nicht nur
von InnsbruckerInnen, sondern auch von
BesucherInnen aus den Umlandgemeinden frequentiert. Bei den hohen Gewinnen
der Tiroler Wasserkraft AG (TIWAG), zu