Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2008
/ Ausgabe: 2008_05-Mai.pdf
- S.52
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27.
Behandlung eingebrachter
dringender Anträge
27.1
I-OEF 97/2008
Gesamtkonzeption für den Lohbach bzw. landschaftspflegerisches Begleitkonzept im Zuge
der naturschutzrechtlichen Genehmigung der Aufschüttung
beim Harterhof, Vorstellung und
Einbindung von ExpertInnen in
die konkreten Planungen (StRin
Mag.a Schwarzl)
Beschluss (einstimmig):
Dem von StRin Mag.a Schwarzl eingebrachten dringenden Antrag (Seite 475)
wird die Dringlichkeit zuerkannt.
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Grundsätzlich bin ich dafür zuständig, aber in
diesem Fall nicht, weil es hier um ein
behördliches Verfahren nach dem Tiroler
Abfallwirtschaftsgesetz (TAWG) geht. Ich
war heute bei der Tiroler Landesregierung,
Amt für Umweltschutz, Dr. Kapeller, weil
ich mit ihm einige Dinge zu besprechen
hatte, wobei ich auch dieses Thema
angesprochen habe.
Er wusste darüber im Detail nicht Bescheid, hat mir jedoch am Vormittag in
einem E-Mail mitgeteilt, dass das nicht bei
der Mag.-Abt. II, Naturschutzbehörde der
Stadt Innsbruck, sondern bei der Mag.Abt. III, Baubehörde, liegt. Das Amt für
Umweltschutz hat bereits zwei naturkundliche Stellungnahmen abgegeben, sodass
die Entscheidungsvoraussetzung seitens
der zuständigen Behörde weitgehend
gegeben ist.
Es kann natürlich nicht einfach jemand Xbeliebiger - ich bitte zu entschuldigen,
wenn ich die verschiedenen NGO"s,
Vereine, Organisationen usw. als solche
bezeichne - in ein Behördenverfahren
eingebunden werden. Das Behördenverfahren ist natürlich ohne Einbindung des
Naturschutz- oder Umweltreferenten
abgelaufen. Aufgrund der Zuständigkeit
wäre es eigentlich Bgm.-Stellv. Mag.
Dr. Platzgummer, weil es nach dem Tiroler
Abfallwirtschaftsgesetz (TAWG) umgesetzt wird. Inhaltlich ist es vor allem auch
für die Stadtgemeinde Innsbruck eine
Frage des Naturschutzes.
GR-Sitzung 15.5.2008
Diesem Antrag kann man natürlich so
nicht entsprechen, wenngleich ich die
Intention durchaus unterstütze. Ich habe
schon vor vielen Monaten mit Ao. Univ.
Prof. Dr. Rudolf Hofer im Hinblick auf die
Erdkröten und die diesbezüglichen
Laichmöglichkeiten gesprochen. Wir
hatten heute vor Ort darüber ein Gespräch
genereller Natur.
Ich glaube, dass man einerseits zu diesem
Thema den von StRin Mag.a Schwarzl
angesprochenen Teich realisieren soll.
Auch darüber habe ich mit dem Umweltanwalt, Mag. Johannes Kostenzer,
gesprochen, der hier eine Unterstützungsmöglichkeit sieht. Wir werden einen
Experten beauftragen, um im Westen des
Spielplatzes einen entsprechenden Teich
anzulegen.
Unbeschadet dessen sind wir bestrebt,
dass man erstens die verschüttete Quelle
wieder reaktiviert und zweitens Aufweitungen des Lohbaches im Westen macht, um
Laichmöglichkeiten zu schaffen. Wir
werden das unabhängig davon betreiben
und es können alle eingebunden werden.
StR Dipl.-HTL-Ing. Peer hat zu einem
großen runden Tisch eingeladen, wo alle
teilnehmen können. In der Zielsetzung
stimmen wir durchaus überein, wobei dies
von beiden Seiten unterstützt und auch
vom zuständigen Amt weiter verfolgt wird.
Der Antrag kann natürlich so, wie er
gestellt wurde, nicht angenommen
werden. Es hat auch keinen Sinn, diesen
Antrag dem Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung zuzuweisen, weil im
Rahmen des Behördenverfahrens diese
Möglichkeit nicht besteht.
Deshalb ist der Antrag in dieser Form
leider abzulehnen.
StRin Mag.a Schwarzl: Der Antrag lautet
nicht, dass irgendwelche NGO"s in das
Behördenverfahren eingebunden werden
sollen, sondern dass die Gesamtkonzeption und die landschaftspflegerische
Begleitplanung, die im Zuge des Behördenverfahrens eingereicht wurde - egal,
ob bei der Naturschutzbehörde oder im
abfallwirtschaftsrechtlichen Verfahren vorgestellt wird.
Es würde mich freuen, wenn StR Dipl.HTL-Ing. Peer mich auch zu diesem