Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2008
/ Ausgabe: 2008_06-Juni.pdf
- S.125
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
Beauftragung
Sonderplanung
Die Fachplanungen betreffend die Installationstechnik und die Elektrotechnik wurden in nicht offenen Verfahren vergeben. Alle weiteren Planungsleistungen wurden direkt vergeben und entweder mittels Bestellschein oder in Regie beauftragt. Eine stichprobenartige Einschau und
Kontrolle der einzelnen Vergabevorgänge ergab keinerlei Verstöße.
Vergabe der
Bauleistungen
Die Baumeisterarbeiten (inkl. HDBV- Gründung und Spannbetonarbeiten), die HKLS Installationen, die Elektroinstallationen, die Alu-GlasFassadenarbeiten sowie die Gewichtsschlosserarbeiten wurden in offenen Verfahren an die jeweiligen Billigstbieter vergeben. Die Bekanntmachungen der jeweiligen Vergaben erfolgten im Amtsblatt, die Niederschriften über die Anbotseröffnungen waren im Bauakt enthalten. Die
gem. Ausschreibungsunterlagen geforderten Bankgarantien (Deckungsrücklass, Haftungsrücklass) lagen vor. Die Erstellung der Ausschreibungsunterlagen sowie die Prüfung und Reihung der eingelangten Angebote
für
die
Elektroinstallationsarbeiten
sowie
für
die
Alu-Glas-Fassade wurden durch Fachplaner erbracht.
Notstromaggregat,
Zentralbatterieanlage
Die verbleibenden Bauleistungen wurden in nicht offenen Verfahren an
die jeweiligen Bestbieter vergeben. Der gültige Schwellenwert für derartige Vergaben wurde dabei in zwei Fällen (Notstromaggregat und
Zentralbatterieanlage) insofern klar überschritten, da es sich aus Sicht
der KA hierbei um Lieferaufträge (Lieferung und Montage) gehandelt
hat. Laut Stellungnahme wurde seitens der IIG die Notstromversorgung
als technische Ausstattung gesehen, welche mit einem hohen projektspezifischen Montageaufwand verbunden war und aufgrund dessen als
Bauauftrag vergeben wurde.
Diese Ansicht wird von der Kontrollabteilung nicht geteilt, da gem. dem
Leistungsverzeichnis „Notstromaggregat“ die Montagekosten im Vergleich mit den Kosten der Netzersatzanlage als gering anzusehen waren. Beide Vergaben waren in der Art nicht zulässig, wodurch das Risiko
von Nachprüfungsanträgen gegeben war, was wiederum zeitliche Verzögerungen mit sich gebracht hätte.
5 Finanzielle Abwicklungen
Kostenschätzungen
Zl. KA-02244/2008
Mit fortlaufendem Planungsstand der Einreichplanung wurden seitens
der IIG Kostenschätzungen erstellt. Die Kosten wurden Ende 2004 mit
rd. € 9,2 Mio. und ein Jahr später mit € 7,5 Mio. angegeben. Die Kostenreduktion wurde mittels Konstruktionsänderungen, einer abgeänderten Fassade sowie der Reduzierung der Leitstellentechnik erklärt. Die
Differenz der Kostenschätzungen im Vergleich mit den in einer durch
das Land Tirol beauftragten Konzeptstudie genannten Baukosten von
€ 4,5 Mio. wurden mit der Erhöhung der Bruttogeschossfläche, der Bauwerkskonfiguration sowie einem hohen Kostenanteil des Bereiches
Technik (HKLS, Elektroinstallation) erklärt. Ende Jänner wurde seitens
des Gemeinderates die Kosten in der Höhe von € 7,5 Mio. zur Kenntnis
genommen.
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
3