Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2008
/ Ausgabe: 2008_06-Juni.pdf
- S.127
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Baufirma auch Leasingarbeiter beschäftigt welche in den Tagesberichten schon, in den Regieberichten aber nicht berücksichtigt worden sind.
Die Kontrollabteilung vertritt diesbezüglich die Meinung, dass im Arbeiterstand natürlich auch Leasingarbeiter und Subunternehmer enthalten
sind. Der in den Bautagesberichten genannte Arbeiterstand ist durch
die Bauleitung zu kontrollieren, die zu viel gelisteten Stunden hätten
keinesfalls anerkannt werden dürfen.
„Schneeräumung“
In den Regieberichten der vierten Kalenderwoche des Jahres 2006
wurde der jeweils gesamte Tagesarbeiterstand (bis zu 12 Mann) auf
Schneeräumung verrechnet. Gemäß Stellungnahme wurden in dieser
Zeit auch die Baueinhausung für die Bauheizung sowie Abdeckarbeiten
etc. erledigt. Dies konnte den Bauunterlagen jedoch nicht entnommen
werden.
Genehmigung von
Regieleistungen,
Trockenbau
Die Trockenbauarbeiten wurden ebenfalls durch die mit den Baumeisterarbeiten betraute Baufirma erbracht. Auf mehreren Regieberichten
wurde mehr Personal verrechnet, als in den Bautagesberichten angeführt war. Gemäß ÖNORM B 2110 (in den Ausschreibungsunterlagen als
Vertragsgrundlage erwähnt) sind Regieleistungen in Bautagesberichten
festzuhalten. Auf eigens geführte Regieberichte muss in den Bautagesberichten zumindest verwiesen werden, diese Verweise fehlten zur
Gänze.
Baudokumentation
Da es sich bei der Baudokumentation teils um Abrechnungsunterlagen
handelt, empfiehlt die KA hinkünftig darauf weitaus größeres Augenmerk zu legen. Dies betrifft die Übereinstimmung von Bautagesberichten mit Regieberichten und Aufmassblättern, aber auch die quantitative
Genehmigung von Regieleistungen (= Unterfertigung von Regieberichten) im Allgemeinen. Mit besserem Claimmanagement hätten in diesem
Fall einige Kosten eingespart werden können.
In der Stellungnahme wurde seitens der IIG festgehalten, dass ca.
€ 31.000,00 bei der Schlussrechnung der Baumeisterarbeiten gestrichen
wurden. Diesbezüglich verweist die KA auf Tz 36 des Berichtes, wo dem
genannten Abstrich Regieleistungen von ca. € 90.000,00 und überstundenbedingte Nachträge von ca. € 23.000,00 gegenüberstehen.
Witterung,
Stillliegezeiten
Die Baumeisterarbeiten wurden teils während widrigen Witterungsbedingungen ausgeführt. Gerade für die Ausführung von Sichtbetonarbeiten war die Witterung ungünstig. Aufgrund der tiefen Temperaturen
und damit einhergehender starker Vereisung wurden für KW 2/06 und
3/06 Stillliegezeiten mit der Baufirma vereinbart, da die Betonqualität
witterungsbedingt nicht gewährleistet werden konnte.
Änderung der
Ausführung
Die Ausführung als Innengedämmtes Bauwerk in Sichtbetonausführung
brachte bauphysikalisch eine Reihe Schwierigkeiten mit sich. So wurde
die Art der Dämmung noch während der Ausführungsphase abgeändert. Laut Stellungnahme wurde die Änderung der innenliegenden
Zl. KA-02244/2008
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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