Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2008

/ Ausgabe: 2008_06-Juni.pdf

- S.131

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empfahl in diesem Zusammenhang generell, künftig bei der Übernahme von Nächtigungsspesen speziell darauf zu achten, dass die zur Gewährleistung der Transparenz notwendigen Informationen auf den
Rechnungsgrundlagen vollständig erfasst werden.
Innsbrucker Ferienzug
Rechnungslegung
Kursleiterinnen

Bei der Prüfung von zwei Auszahlungsanordnungen betreffend das Honorar von zwei Kursleiterinnen im Zusammenhang mit dem Semesterprogramm des Innsbrucker Ferienzuges wurde festgestellt, dass zwar
einer der beiden Rechnungen eine gemeinsame Termin- und Stundenaufstellung für beide Kursleiterinnen beigefügt war, die Kontrollabteilung jedoch eine bestimmte Person zu einem Kurs nicht definitiv zuordnen konnte, da die Kursleiterinnen nicht namentlich angeführt waren.
Die Kontrollabteilung empfahl aus Gründen der Transparenz, dass zukünftig jede Kursleiterin ihrer Rechnung eine eigene Termin- und Stundenaufstellung beifügt.
Im Anhörungsverfahren dazu teilte das Amt für Kinder- und Jugendbetreuung u.a. mit, dass die beiden Leiterinnen in der Zwischenzeit ein
gemeinsames Konto hätten und daher eine separate Verrechnung nicht
mehr notwendig wäre. Künftig wird eine gemeinsame übersichtliche
Rechnung gestellt, womit die Transparenz dann gewährleistet sei.

Valorisierung
Die durchgeführte Belegkontrolle betraf die Auszahlung eines AnerkenPrekariumsvereinbarung nungszinses in Höhe von € 87,20 durch das städtische Amt für Grünan-

lagen. Dieser Auszahlung liegt eine Prekariumsvereinbarung aus dem
Jahr 1992 zugrunde. Diese Vereinbarung entstand im Zusammenhang
mit der Errichtung der Kompostierungsanlage Rossau bzw. dem Erfordernis, eine Wasser- und Telefonleitung sowie Elektrokabel über fremden Grund zu verlegen. Die Kontrollabteilung beanstandete, dass der
vereinbarte Annerkennungszins in Höhe von seinerzeit ATS 1.200,00 in
nicht valorisierter Form zur Auszahlung gelangte, obwohl die Prekariumsvereinbarung eine diesbezügliche Wertsicherung - wenngleich diese offenbar erst im Zuge der Unterfertigung der Vereinbarung handschriftlich ergänzt wurde - vorsah. Eine Rückfrage bei dem als rechnerisch richtig bestätigenden Sachbearbeiter ergab, dass eine Valorisierung auch in der Vergangenheit nicht vorgenommen worden sei und
sich der Grundeigentümer darüber auch niemals beschwert hätte. Weiters wurde von der Kontrollabteilung darauf hingewiesen, dass als vertraglich fixierter Zahlungstermin jeweils der Monat August gilt und eine
künftige Überweisung somit erst zu diesem Zeitpunkt erfolgen sollte.
In der Stellungnahme teilte das Amt für Grünanlagen dazu mit, dass
die Bezahlung des Anerkennungszinses in den Jahren 2002 bis 2005
„vergessen“ wurde und man über die anwaltliche Vertretung des Begünstigten damals zu einer entsprechenden Nachzahlung aufgefordert
worden sei. Diese Nachforderung beinhaltete jedoch lediglich den nicht
wertgesicherten Betrag in Höhe von jährlich ATS 1.200,00 bzw.
€ 87,20. Weiters wurde vermerkt, dass der derzeitige Amtsleiter genau
zu dieser Zeit die Amtsleitung übernommen habe und somit zur

Zl. KA-03462/2008

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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