Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2008

/ Ausgabe: 2008_06-Juni.pdf

- S.137

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Verwendungsnachweise

Die Verwendung von Subventionen der Stadt Innsbruck im Gesamtausmaß von mehr als € 1.000,00 muss der auszahlenden Stelle mittels
einer Jahresabrechnung bzw. anhand detaillierter Abrechnungen für
bestimmte Vorhaben unter Vorlage der Originalbelege bis längstens
31. 3. des auf die Gewährung der Subvention folgenden Kalenderjahres
nachgewiesen werden. Zusätzlich zu den Abrechnungsunterlagen ist in
einem Tätigkeitsbericht (Jahresbericht, Erfolgsbericht) die Erreichung
der in den Förderungsunterlagen angeführten Ziele zu dokumentieren.

Widerruf der Förderungszusage bzw.
Einschränkung der
Auszahlung

In der Subventionsordnung sind u.a. auch jene Tatbestände verankert,
bei deren Zutreffen der/die SubventionsempfängerIn den erhaltenen
Förderbetrag an den Magistrat der Stadt Innsbruck zurückzahlen müssen oder eine Auszahlung sogar zu unterbleiben hat bzw. Einschränkungen in Bezug auf die Auszahlung der Förderungsmittel vorgesehen
sind.
3 Allgemeines

Topfsystem

In der Stadtgemeinde Innsbruck erfolgt die Vergabe und Abwicklung
von Subventionen in Form eines Topfsystems. Derzeit bestehen die
fünf Subventionstöpfe „Kultur“, „Soziales und Gesundheit“, „Kinderund Jugendbetreuung“, „Sport“ sowie „Unterricht- und Erziehung“. Die
Bewirtschaftung obliegt den fachkompetenten Ämtern und Referaten.

Zuständigkeit bzw.
Genehmigung

Das im Zuge der Budgetbeschlussfassung genehmigte jährliche Subventionsbudget stellt den finanziellen Spielraum dar, welcher dem Kulturausschuss zur Vorberatung und Beschlussfassung überlassen wird.
Die von diesem Gremium unterbreiteten Empfehlungen werden in weiterer Folge den jeweils zuständigen Entscheidungsträgern (Stadtsenat
bzw. Gemeinderat) zur Genehmigung übermittelt.

Nicht ausschusspflichtige
Einzelsubventionen

Subventionsansuchen bis zu einer Höhe von € 3.000,00 können von
der Frau Bürgermeisterin oder einem dazu ermächtigten Mitglied des
Stadtsenates direkt und ohne Befassung weiterer Gremien vergeben
werden.

Mittelfristige
Fördervereinbarungen

Im Jahr 2004 wurden im Kulturbereich erstmals mittelfristige – auf die
Dauer von drei Jahren - Fördervereinbarungen eingegangen. Ende des
Jahres 2006 erteilte der Gemeinderat erneut die Ermächtigung, für die
Jahre 2007 bis 2009 derartige Fördervereinbarungen abzuschließen.

Zusätzliche Mittel

Für a.o. Subventionen bzw. Förderansuchen, die über den fachspezifischen Subventionstopf nicht bedient werden können, sind unter der
Vp. 1/061000-757900 „Sonstige Subventionen, lfd. Transferzlg.Zuschüsse allgemeiner Art“ jährlich zusätzliche Mittel bereitgestellt.

Subventionsaktenverwaltung

Für die Erfassung der SubventionswerberInnen und –empfängerInnen
steht dem dafür zuständigen Sachbearbeiter ein eigenes Registraturprogramm zur Verfügung, welches mit den anderen Subventionstöpfen

Zl. KA-04834/2008

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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