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Jahr: 2008

/ Ausgabe: 2008_06-Juni.pdf

- S.146

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Verpflichtungen nicht vorlagen. Aus diesem Anlass wurde empfohlen,
künftig bei jeder Subventionsgewährung ausnahmslos auf die Unterfertigung des vorgesehenen Subventionsantragsformulars zu achten. Das
Amt für Kultur teilte dazu mit, dass nach Rücksprache mit der Finanzabteilung dort eingereichte Subventionsansuchen künftig nur noch
nach Vorlage eines Antragsformulars einer Erledigung zugeführt werden.
Verwendungsnachweis Beanstandung

Auf Basis der Bestimmungen in § 9 der städt. Subventionsordnung sind
„Subventionen der Stadt Innsbruck im Gesamtausmaß von mehr als
€ 1.000,00 mittels … detaillierten Abrechnungen für bestimmte Vorhaben unter Vorlage der Originalbelege bis längstens 31. März des auf die
Gewährung der Subvention folgenden Kalenderjahres der subventionsauszahlenden Stelle nachzuweisen“. Die Kontrollabteilung stellte hierzu
fest, dass von den fünfzehn im Jahr 2007 ausbezahlten Sondersubventionen zum 31.3.2008 lediglich vier Subventionen ordnungsgemäß abgerechnet waren. Auf Basis dieser Prüfungsfeststellung empfahl die
Kontrollabteilung - analog zu den Ausführungen betreffend den Sammelnachweis 510 bzw. die mittelfristigen Fördervereinbarungen - künftig darauf zu achten, dass Subventionsabrechnungen grundsätzlich
fristgerecht vorgenommen werden. In seiner Stellungnahme teilte das
Amt für Kultur dazu mit, dass die Empfehlung der Kontrollabteilung
aufgegriffen werde und künftig all jene SubventionsempfängerInnen,
welche erfahrungsgemäß ihre Subventionsnachweise verspätet einreichen, rechtzeitig nochmals an die Frist 31. März erinnert werden.

Anfänglicher Rest 2007
Umbau Alpenvereinsmuseum

Anlässlich der Überprüfung des Sammelnachweises 511 wurde weiters
auffällig, dass auf der Vp. 1/369000-757345 – Sonstige Einrichtungen
und Maßnahmen – lfd. Transferzlg. Sondersubventionen S 511 im Jahr
2007 ein anfänglicher Rest in Höhe von € 200.000,00 ausgewiesen
worden ist. Weitere Recherchen hierzu ergaben, dass dieser Betrag auf
zwei Subventionen über jeweils € 150.000,00 aus den Jahren 2004 und
2005, welche unter dem Titel „Alpenvereinsmuseum, Umbau“ gewährt
worden sind, zurückging. Die Auszahlung und damit Glattstellung des
anfänglichen Restes erfolgte per 31.5.2007. Zur formalen Abwicklung
der Subvention(en) beanstandete die Kontrollabteilung, dass per
31.3.2008 erst ein Teilbetrag in Höhe von € 100.000,00 nachgewiesen
bzw. abgerechnet worden ist. Für die restlichen € 200.000,00 suchte
der Förderungsempfänger um Fristverlängerung für die Beibringung
des Verwendungsnachweises bis Mai 2008 an. Nachdem die angesprochenen Subventionsgewährungen zum Prüfungszeitpunkt seit ca.
4,5 Jahren im Laufen waren, empfahl die Kontrollabteilung, den Subventionsakt durch eine rasche ordnungsgemäße Subventionsabrechnung im Sinne der städt. Subventionsordnung zum Abschluss zu bringen. Hierzu teilte das Amt für Kultur im Rahmen seiner Stellungnahme
mit, dass der noch ausständige Subventionsnachweis zwischenzeitlich
erbracht worden sei.

Zl. KA-04834/2008

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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