Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2008

/ Ausgabe: 2008_06-Juni.pdf

- S.159

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Mehrerlöse aus
Inseratenakquisition

Nach Auftragserteilung hat sich die Herstellerfirma bereit erklärt, die
Stadtgemeinde Innsbruck an allfälligen, d.h. über den garantierten Inseratenerlösen erzielbaren, Mehreinnahmen teilhaben zu lassen. Hierzu
konstatierte die Kontrollabteilung, dass die angesprochenen Mehreinnahmen der Stadt Innsbruck in einzelnen Fällen verspätet überwiesen
worden sind. Außerdem konnte die Richtigkeit der zugeflossenen Erlösanteile betreffend die Inseratenerlöse für die Jahre 2003 bis 2005 nicht
beurteilt werden, da vom Auftragnehmer keine Umsatznachweise
übermittelt worden sind.

Werbefläche von
Betrieben im städtischen
Eigentum oder
Miteigentum

Die Einschau zeigte weiters, dass auch im städt. Eigentum oder Miteigentum stehende Betriebe Werbeflächen in Anspruch genommen
haben. Die daraus lukrierten Einnahmen sind, wie in der Ausschreibung
vorgegeben, zwischen dem Referat Medienservice und der jeweils
werbenden Gesellschaft direkt verrechnet und vereinnahmt worden. Ab
Mitte des Jahres 2004 sind diesbezüglich keine Erlöse mehr ausgewiesen worden. Es hat sich herausgestellt, dass zwischen dem Leiter des
Amtes für Bürgerservice und Öffentlichkeitsarbeit und dem Auftragnehmer vereinbart worden war, die Verrechnung bezüglich der Werbeeinschaltungen dieser Gesellschaften umzustellen und diese ab
1.5.2004 dem Vertragspartner zu übertragen. Die vom Amt für Bürgerservice und Öffentlichkeitsarbeit veranlasste Umstellung der Abrechnungsmodalitäten korrespondiert allerdings nicht mit den letztlich vom
StS beschlossenen Ausschreibungskriterien.
Zu der von der Kontrollabteilung angemerkten "fehlenden Korrespondenz" der Maßnahme mit den vom Stadtsenat beschlossenen Ausschreibungskriterien hat das Amt für Bürgerservice und Öffentlichkeitsarbeit angemerkt, dass gem. § 25 Abs. 4 Z 6 BVergG 2002 unvorhergesehene Leistungen bis zu einem Gesamtwert von 50 % des ursprünglichen Auftrags im Verhandlungsverfahren vergeben werden können,
wenn es sich um denselben Auftragnehmer wie beim ursprünglichen
Auftrag handelt, und die zusätzlichen Dienstleistungen für die Verbesserung der bereits vergebenen Dienstleistungen unbedingt nötig sind.
Die Kontrollabteilung hält hierzu fest, dass der Abänderung der Vorgehensweise durch den Amtsleiter kein Beschluss zugrunde liegt und die
in der Stellungnahme dargelegten ergänzenden rechtlichen Ausführungen an der Beanstandung vorbeigehen.

Umsatznachweise
Inseratenerlöse

Da vom Auftragnehmer betreffend die garantierten Inseratenerlöse
keine Umsatznachweise für die Jahre 2003 bis 2005 übermittelt worden
sind, konnte im Nachvollzug die Richtigkeit der der Stadt zugeflossenen
Erlösanteile nicht beurteilt werden.

Einnahmenentwicklung
2002 bis 2005

Die Kontrollabteilung hat aus dem zur Verfügung stehenden Datenmaterial den Einnahmenerfolg der Jahre 2002 bis 2005 (periodenrein)
errechnet und festgestellt, dass die Erlöse anfänglich nahezu unverändert geblieben sind. Der weitere Verlauf des Beobachtungszeitraumes
allerdings war von einem kontinuierlichen Einnahmenabfall gekennzeichnet, wobei dieser, vergleicht man die Erlössituation der Jahre 2002

Zl. KA-04520/2008

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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