Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2008
/ Ausgabe: 2008_06-Juni.pdf
- S.161
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zustande kam. Geht man von einer 4-jährigen Vergabe aus, erfolgte
die Herstellung von "Innsbruck - die Landeshauptstadt informiert" lediglich von Juni 2006 bis August 2006 ohne Deckung durch einen
Stadtsenatsbeschluss.
Garantierte
Mindesterlöse
Die Prüfung der Ausschreibungsunterlagen zeigte auch, dass sich die
Höhe der Auflage von ursprünglich 101.247 Exemplaren je Ausgabe
(Stand Oktober 2005) bereits mit Herausgabe der ersten Ausgabe im
September 2006 um 1.990 Stück erhöhte. Zum Prüfungszeitpunkt
(März 2008) erreichte die Mitteilungszeitung eine Auflagenstärke von
106.301 Stück, was, wie im Jahr 2006, eine Steigerung der Herstellungskosten nach sich zog. Gemäß den Bedingungen der Ausschreibung hat der Auftragnehmer mindestens ein Drittel des Bruttoangebotspreises durch Inseratenakquisition abzudecken. Eine Zunahme an
garantierten Mindesterlösen aufgrund der oben erwähnten Kostensteigerung konnte im Rahmen der Prüfung allerdings nicht festgestellt
werden.
Die Kontrollabteilung empfahl daher, umgehend mit dem Auftragnehmer zwecks Erhöhung der Mindesteinnahmen ab März 2008 in Kontakt
zu treten, sowie um eine Überweisung der Mehreinnahmen für den
Zeitraum September 2006 bis Februar 2008 bemüht zu sein. Hinsichtlich dieser Empfehlung wurde berichtet, dass die Umsetzung der Empfehlung bereits begonnen, und Kontakt mit der Herstellerfirma aufgenommen wurde.
Vertragliche
Mehreinnahmen
Darüber hinaus hat der Auftragnehmer der Stadt Innsbruck im Falle
einer Inseratenakquisition von mehr als 72 Seiten Inserate pro Jahr bis
zum Höchstausmaß von 115 Seiten Inserate vertraglich zugesichert,
von diesen zusätzlichen Inseratenerlösen 70 % zu vergüten. Laut erhaltener Auskunft liegen derartige Aufzeichnungen dem Referat „Medienservice“ nicht vor. Demnach kann auch keine Auskunft darüber
erteilt werden, ob die Stadtgemeinde Innsbruck in den Jahren 2006
und 2007 einen Anspruch auf Mehreinnahmen gehabt hätte. In diesem
Zusammenhang hat die Kontrollabteilung empfohlen, beim Auftragnehmer mit Nachdruck derartige Umsatznachweise einzufordern, um
die Einhaltung der vertraglichen Bestimmungen sicherzustellen. Die
Umsetzung der Empfehlung habe lt. erhaltener Stellungnahme ebenfalls schon begonnen, als mit dem betreffenden Unternehmen Kontakt
aufgenommen wurde.
Inseratenerlöse von
Betrieben im städtischen
Eigentum oder Miteigentum
Weiters hat die Kontrollabteilung festgestellt, dass im Vergleich zur
vorigen Ausschreibung in der Ausschreibung 2006 kein Verbot einer
Inseratenakquisition bei Betrieben im städtischen Eigentum oder Miteigentum mehr vorgesehen war. Die Erlöse daraus wurden aber, wie
bereits erwähnt, schon seit Mai 2004 nicht mehr zwischen dem Referat
Medienservice und der jeweils werbenden Gesellschaft, sondern von
diesen Gesellschaften direkt mit der Druckerei abgerechnet. Infolge des
vorgenannten Umstandes und unter Beachtung der in den Vorjahren
aus diesen Werbeeinschaltungen erzielten Einnahmen relativiert sich
Zl. KA-04520/2008
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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