Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2008
/ Ausgabe: 2008_06-Juni.pdf
- S.48
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etwas dürftig ausgefallen ist, wenn man
sich den Akt ansieht. Was wir hier
eigentlich haben, ist der Fluch der bösen
Tat, aber einer Tat, wofür die jetzigen
Planungsverantwortlichen nichts können.
Dies ist bereits Ende der 90er-Jahre
passiert, als die Mag.-Abt. III, Stadtplanung, in Reaktion auf ein damals vorliegendes, dem heutigen Projekt nicht
unähnliches, sehr massives Projekt einen
Bebauungsplanentwurf für dieses Geviert
erstellt hat. Dieser wollte das Projekt
sowohl in den Höhen, Dichten als auch im
Abstand von der südlichen Grundgrenze
etwas zurückstutzen.
Das Problem in diesem Geviert ist, dass
die Raiffeisen Bau Tirol Gesellschaft
m.b.H an Volumen auf ihre Grundstücke
hineingeplant hat, damit die notwendige
Luft in diesem Innenhof oder das bisschen
verbliebene Grün nur mehr auf den
Grundstücken der anderen AnrainerInnen
vorhanden gewesen wäre. Diese haben
sich natürlich zu Recht dagegen verwehrt,
dass ein Grundstücksbesitzer das
gesamte Bauvolumen des Gevierts, das
stadtplanerisch möglich ist, auf seinem
Grundstück konsumiert und die anderen
durch die Finger schauen. Die anderen
Grundstücksbesitzer hätten schon
Schwierigkeiten, zum Beispiel in der
Colingasse, auch nur einen Liftanbau in
den Innenhof zu stellen.
Dieser Allgemeine Bebauungsplanentwurf,
der von der Mag.-Abt. III, Stadtplanung,
erstellt worden ist und vom Bauausschuss
damals gut geheißen wurde, hat aber nie
den Gemeinderat erreicht, sondern der
Ablauf war wie folgt: Es gab eine Befürwortung des Bauausschusses und dann
ist nichts passiert; vor allem wurde der Akt
nicht auf die Tagesordnung des Gemeinderates gesetzt.
Dann hat, weiß der Geier warum, die
Raiffeisen Bau Tirol Gesellschaft m.b.H
schnell auf der Grundlage eines noch
alten rechtskräftigen Bebauungsplanes also nicht des geänderten Entwurfes - ein
Bauansuchen eingebracht, welches die
Baubehörde pflichtschuldigst behandelt
hat. Nachher hat man gesagt, dass es
leider nicht möglich ist, den Bebauungsplan mitten im Verfahren zu ändern, da
dies auf eine Enteignung hinausläuft.
GR-Sitzung 24.6.2008
Dann hatten wir dieses Projekt, das jetzt
schon in Natura dasteht, rechtskräftig
genehmigt. Die Aufhebung, welche
nachher durch die Höchstgerichte passiert
ist, ist nicht aufgrund der ursprünglichen
Einwände der AnrainerInnen erfolgt,
sondern diese haben sich - sie sind ja
auch nicht ganz ungefinkelt - auf eine
Reihe von formellen Einwänden in Bezug
auf den Immissionsschutz und mangelnde
Gutachten bzw. Schlüssigkeit berufen.
Das hat den Österreichischen Verwaltungsgerichtshof (VwGH) dazu gebracht,
diesen Baubescheid aufzuheben.
Das Ding steht nun einmal in der ursprünglichen Größe da, so wie es die
Mag.-Abt. III, Stadtplanung und der
Bauausschuss Ende der 90er-Jahre
eigentlich nicht haben wollten. Jetzt
müssen wir einen neuen Bebauungsplan
machen, damit letztlich nach Ausräumen
der formalen Einwände der Höchstgerichte
wegen Immissionsschutz usw. eine
Rechtsgrundlage für einen neuerlichen
Baubescheid besteht und die übrigen
AnrainerInnen in diesem Geviert endlich
Ruhe geben bzw. nicht weitere Einwände
wegen Immissionsschutz usw. erheben.
Deshalb muss jetzt in der Folge deren
Gleichheitsargumente, wenn die einen so
dicht bauen, dann wollen die AnrainerInnen auch dürfen, entgegengekommen
werden. Das heißt, dass jetzt die Verbauungsmöglichkeit in dem gesamten Geviert,
zwischen Colingasse, Bürgerstraße,
Innrain und Marktgraben, erhöht werden
wird. Das ist der Fluch der bösen Tat der
späten 90er-Jahre.
Hier ist man der Raiffeisen Bau Tirol
Gesellschaft m.b.H so weit entgegengekommen, dass man quasi diesen Innenhof, im Gegensatz zu den ganzen anderen
Baublöcken zwischen Innrain, Anichstraße, Universitätsklinik und Marktgraben, wo
es mit den Dichten anders aussieht,
verbaut. Es liegt von einem renommierten
Raumplaner, den die Stadt Innsbruck auch
schon öfters als Gutachter herangezogen
hat, eine Studie vor, die das sehr klar
nachweist.
Für dieses eine Geviert wird der bewusste
Ruin in Kauf genommen und es ist von
freier Luft und etwas Grün im Innenhof,
wie es den Zielsetzungen der Stadtent-