Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2008
/ Ausgabe: 2008_06-Juni.pdf
- S.51
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Klosters und die Kirche erhalten geblieben
ist und diese Passage sehr rücksichtsvoll
dahinter errichtet wurde, war in dieser
ganzen Entwicklung von damals die
wesentliche Fehlentscheidung jene,
diesen, wirklich nichts mit stadtplanerischen Überlegungen zu tun habenden,
sondern rein aus ökonomischen Gründen
entstandenen Riegel, letztlich doch
hinzunehmen. Weil damals mehrheitlich
beschlossen wurde es nicht zu verhindern,
müssen wir jetzt diesen Bebauungsplan
machen, der den Nachbarn das zugesteht,
was sie letztlich jenseits aller formalen
Einwände immer haben wollten, nämlich
Gleichberechtigung bzw. Gleichbehandlung gegenüber dem Investor Raiffeisen
Bau Tirol Gesellschaft m.b.H.
GR Ing. Krulis (als Debattenredner): Jetzt
muss ich GR Mag. Fritz noch etwas
sagen, was er wahrscheinlich nicht weiß.
Es hat damals einen Vorschlag der Mag.Abt. III, Stadtplanung, gegeben, diesen
Riegel, so wie er jetzt ist, bis an die
Häuserfront in der Colingasse zu verlängern, sprich diese dort zusammenbauen.
Das war ein Vorschlag der Mag.-Abt. III,
Stadtplanung.
Ich habe damals gesagt, es kann nicht
sein, dass die anderen Nachbarn, die sich
dahinter im Zwickel befinden, kein Licht
sowie keine Sonne mehr haben. Ich habe
mich damals dafür eingesetzt, dass das
Gebäude abgeschnitten worden ist. Es hat
aber einen Entwurf der Mag.-Abt. III,
Stadtplanung, gegeben, diese Gebäude
zusammenzubauen und das wäre
wesentlich schlimmer gewesen als die
heutige Situation.
Das hätte aber auch nicht das Problem
der Einsprüche gelöst, weil es natürlich
Leute gegeben hätte, die dann auch
haben wollten, dass alle Parzellen in den
Hof bis zur Grundgrenze bauen. Das wäre
aber nicht gegangen und deshalb glaube
ich, dass das, wie es jetzt ist, noch immer
ein Kompromiss ist. Wenn damals dieses
Grundgeschäft mit den Ursulinen nicht so
gelaufen wäre, vielleicht hätte man den
Hof wirklich freihalten können, was
sicherlich die schönste Lösung gewesen
wäre. Hier gebe ich GR Mag. Fritz schon
Recht.
GR-Sitzung 24.6.2008
Mehrheitsbeschluss (gegen GRÜNE;
8 Stimmen):
Der Antrag des Bauausschusses vom
12.6.2008 (Seite 536) wird angenommen.
39.
III 4541/2008
Ergänzender Bebauungsplanentwurf Nr. IN - B21/1, Innsbruck
- Innenstadt, Bereich zwischen
Stainerstraße, Adolf-PichlerPlatz, Colingasse, Bürgerstraße,
Innrain und Marktgraben, gemäß
§ 56 Abs. 2 TROG 2006
GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen
Frist sind zwei Stellungnahmen eingegangen. Alle Stellungnahmen liegen dem Akt
im Original bei.
Inhaltlich umfassen die Stellungnahmen
Einsprüche gegen die Hofbebauung
Innrain 17 bis 19 sowie die Festlegungen
im Hofbereich Colingasse.
Die Stellungnahmen wurden im Bericht
der Mag.-Abt. III, Stadtplanung, der dem
Akt beiliegt, ausführlich behandelt und im
Bauausschuss eingehend beraten. Der
Beschluss des Bebauungsplanes wird
empfohlen.
Der Bauausschuss empfiehlt dem
Gemeinderat einstimmig (bei Abwesenheit
von GR Mag. Fritz):
Mehrheitsbeschluss (gegen GRÜNE;
8 Stimmen):
Antrag des Bauausschusses vom
12.6.2008:
Der Ergänzende Bebauungsplanentwurf
Nr. IN - B21/1, Innsbruck - Innenstadt,
Bereich zwischen Stainerstraße, AdolfPichler-Platz, Colingasse, Bürgerstraße,
Innrain und Marktgraben, gemäß § 56
Abs. 2 TROG 2006, wird beschlossen.