Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2008

/ Ausgabe: 2008_07-Juli.pdf

- S.55

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wies den Obmann darauf hin, dass in diesem Fall die Protokolle als
Vorstandssitzungen erkennbar gemacht werden müssten.
Veranstalterfrage

Dem Protokoll der Gründungsversammlung war zu entnehmen, dass
der Christkindleinzug eine gemeinsame Veranstaltung der Innsbrucker
Schulen sein soll und der Verein vor allem zur Abwicklung der finanziellen Angelegenheiten in diesem Zusammenhang gegründet werde. Die
Kontrollabteilung verwies dazu auf die Statuten des Vereines, wo als
Vereinszweck u.a. die Durchführung von Veranstaltungen genannt
wird. Die Kontrollabteilung empfahl schon aus Gründen einer allfälligen
Haftung (z.B. bei Unfällen) eine Präzisierung bzw. Klärung der Frage,
ob nun der Verein oder die Stadt Innsbruck als Veranstalter des Christkindleinzuges in Erscheinung tritt.
Diesbezüglich teilte der Obmann des Vereines mit, dass der Vereinszweck auf Empfehlung der Vereinsbehörde sehr umfassend und weit
gefasst worden sei. Zur Veranstalterfrage wurde angemerkt, dass mit
Beschluss des StS aus dem Jahr 2004 die Stadt Innsbruck Veranstalter
des Einzuges sei und lediglich die finanzielle Abwicklung über einen
Verein durchgeführt werden solle. In der Folge seien auch alle behördlich vorgesehenen Genehmigungsansuchen namens der Stadt eingebracht worden. In all diesen Bescheiden und Genehmigungen trete die
Stadt Innsbruck als Veranstalter des Christkindleinzuges auf, ebenso
sei mit Beschluss des Kollegiums des Bezirksschulrates Innsbruck-Stadt
der Umzug zur schulbezogenen Veranstaltung erklärt worden.

Vorstandsmitglieder

Der zur Führung der Vereinsgeschäfte als Leitungsorgan eingerichtete
Vorstand besteht aus vier Mitgliedern und setzt sich neben dem (der)
Obmann(frau), dessen (deren) Stellvertreter(in) und dem (der) Kassier(in) aus dem (der) Bürgermeister(in) oder einem von ihm (ihr)
namhaft gemachten Mitglied des Innsbrucker Stadtsenates zusammen.
Zur statutarisch verankerten Benennung von Vertretern der Stadtgemeinde Innsbruck in Organe des Vereines vertrat die Kontrollabteilung
die Auffassung, dass es hiefür einer formalen Annahmeerklärung durch
die Stadt bedürfte. Die derzeit im Vorstand vertretene Mandatarin
scheint allerdings in der aktuellen vom StS beschlossenen Liste betreffend die Entsendung von Vertretern(innen) der Stadt in die diversen
Vereins- und Gesellschaftsgremien (Entsendungs- und Mitgliedschaftsliste der LH Innsbruck) nicht auf bzw. ist der Verein „Innsbrucker
Weihnacht“ darin nicht genannt.
Der Obmann gab dazu bekannt, dass der Verein im Sinne dieser Auffassung ein formelles Ansuchen an die Stadt Innsbruck zur Entsendung
eines städtischen Vertreters in den Vorstand und in die Generalversammlung stellen werde.

Jahresvoranschlag und
Rechenschaftsberichte

Zl. KA-06522/2008

Der satzungsgemäßen Verpflichtung des Vorstandes zur Erstellung eines Jahresvoranschlages wurde insofern nachgekommen, als den jährlichen an die Stadt gestellten Subventionsansuchen entsprechende Finanzierungspläne beigeschlossen worden sind. Die laut Statut

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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