Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2008

/ Ausgabe: 2008_09-Oktober.pdf

- S.121

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- 812 -

Zu Frage 2.: Aufgrund des Vertrages ist
die Handhabung der Vorschreibung
ausreichend erklärt.

65.5

I-OEF 140/2008
Regional- und Straßenbahn für
den Tiroler Zentralraum, Umsetzung, Stand der Verhandlungen
mit dem Land Tirol zum Abschluss des Umsetzungs- und
des Finanzierungsvertrages,
Stand der vertiefenden Untersuchungen kritischer Abschnitte,
Vorlage des Endberichtes (Die
Innsbrucker Grünen)

Bgm.in Zach teilt zur dringenden Anfrage
der Innsbrucker Grünen (Seite …..)
Folgendes mit:
Zu Frage 1.: Es ist keine formale Änderung im Vergleich zum oben wiedergegebenen Stand zu konstatieren, aber wir sind
dabei.
Zu Frage 2.:

Zu Frage 6.: Derzeit wird mit dem Land
Tirol verhandelt. Es ist schon bekannt,
dass wir hier derzeit im Allgemeinen sehr
große Probleme haben.
Zu Frage 7.: Ja, wird derzeit gemeinsam
mit dem Land Tirol weiterentwickelt.
Zu Frage 8.: Nein.
Zu Frage 9.: Die magistratsinterne
Projektstruktur wird zu gegebenem
Zeitpunkt bekannt gegeben werden. Die
politische Zuständigkeit ergibt sich aus
den Bestimmungen des § 35 des Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck 1975, welche nach Einholung der
Zustimmung des Stadtsenates, laut
Sitzungsprotokoll vom 17.5.2006, neu
geregelt wurden.
Zu Frage 10.: Siehe Antwort zu 9. Ich bitte
alle, das entsprechend zu unterstützen,
falls man dafür ist.
Zu Frage 11.: Der Zeitplan muss den
tatsächlichen Gegebenheiten angepasst
werden.
Zu Frage 12.: Derzeit mit keinen.

Für die Abschnitte
a)

zwischen Leipziger Platz und
Südtiroler Platz,

b)

Linser-Areal,

c)

fünftes Gymnasium

wurden die Untersuchungen abgeschlossen und fertig gestellt.
Für den Abschnitt
d)

Klinik und

e)

Höttinger Auffahrt

wurden die Untersuchungen begonnen
und bereits Lösungsansätze gefunden
(zum Beispiel Klinik-Kreuzung). Weiters ist
seitens des Landes Tirol noch kein Auftrag
zur verkehrsträgerübergreifenden Vertiefung und Verfeinerung ergangen.
Zu Frage 3.: Seitens des Landes Tirol ist
ein Endbericht nach Abschluss der
"vertiefenden Untersuchungen" vorgesehen.
Zu Frage 4.: Nein, ein Gesellschafterbeschluss liegt bis dato nicht vor.
Zu Frage 5.: Entfällt, da nein.
GR-Sitzung 23.10.2008

66.

Beantwortung der Anfragen aus
der Sitzung des Gemeinderates
am 24.6.2008

66.1

Kindergärten und Krabbelstuben, Öffnungszeiten, Kosten für
Einrichtungen, Pläne für die Beanspruchung der Gelder des
Bundes im Zuge der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG
(GRin Eberl)

StRin Mag.a Oppitz-Plörer teilt zur
Anfrage von GRin Eberl und MitunterzeichnerInnen Folgendes mit:
Zu Frage 1.: Von der Innsbrucker Soziale
Dienste gemeinnützige GesmbH (ISD)
werden zwei Kinderkrippen von 6.30 Uhr
bis 19.30 Uhr geführt.
Zu Frage 2.: Derzeit sind zwei Kindergärten von 7.00 Uhr bis 18.30 Uhr geöffnet.
Zu Frage 3.: Die Elternbeiträge in den
städtischen Kindergärten betragen
halbtags € 75,--, bis 14.00 Uhr € 89,-- und
ganztags € 102,-- sozial gestaffelt.