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Jahr: 2008

/ Ausgabe: 2008_09-Oktober.pdf

- S.152

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Anhörungsverfahren

Das gemäß § 52 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Magistrates der
Landeshauptstadt Innsbruck (MGO) festgelegte Anhörungsverfahren ist
durchgeführt worden.
2 Gesellschaftsrechtliche Aspekte

Rechtsform

Die mit Verschmelzungsvertrag vom 20.6.1997 errichtete Gesellschaft
firmiert unter „Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GmbH“.
Sie wird in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung
geführt und hat ihren Sitz in Innsbruck. Die IVB wurde am 25.9.1997
unter der laufenden Nummer FN 37318 f im Firmenbuch eingetragen.
Es handelt sich bei Heranziehung der entsprechenden Schwellenwerte
(Bilanzsumme, Umsatzerlöse und Anzahl der Dienstnehmer) um eine
große Kapitalgesellschaft im Sinne des § 221 Abs. 3 UGB.

Gegenstand des
Unternehmens

Der Unternehmensgegenstand umfasst nach § 2 des Gesellschaftsvertrages die Vollziehung der Aufgabe der Verkehrskoordination für den
Öffentlichen Personennah- und Regionalverkehr (ÖPNRV) soweit diese
in die Zuständigkeit der Stadt Innsbruck fällt. Gegenstand des Unternehmens ist darüber hinaus die Errichtung und der Betrieb von Eisenbahnen, Straßenbahnen und anderen Bahnen aller Art sowie sonstigen
Verkehrsunternehmen, insbesondere von Obusbetrieben.
Nachdem der Obusbetrieb bereits im Februar 2007 eingestellt worden
ist, empfahl die Kontrollabteilung, den Gesellschaftsvertrag in diesem
Punkt zu aktualisieren. Im Anhörungsverfahren dazu teilte die Geschäftsführung mit, dass sie nach dem Erlöschen der Obuskonzessionen
zum 31.12.2008 der Generalversammlung eine entsprechende Änderung vorschlagen werde.

Konzernverhältnis

Die IVB steht als abhängiges Unternehmen unter dem unmittelbar beherrschenden Einfluss der IKBAG. Sie bildet mit der IKBAG einen Konzern im Sinne des § 115 GmbHG. Die Gesellschaft hat die im § 2 Abs. 1
und 2 des Gesellschaftsvertrages definierten unternehmerischen Aktivitäten als Konzernuntergesellschaft des Konzerns der IKBAG auszuüben
und die Weisungen der IKBAG als Konzernobergesellschaft zu befolgen.
Das gilt allerdings nur insoweit, als es mit dem GmbHG vereinbar ist.

Stammkapital

Das Stammkapital der IVB beträgt € 14.000.000,00. Davon entfallen auf
die Gesellschafter IKBAG € 7.140.000,00 (51,0 %), Stadt Innsbruck
€ 6.300.000,00 (45,0 %) und Land Tirol € 560.000,00 (4,0 %). Das
Stammkapital ist zur Gänze eingezahlt.

Organe

Die Organe der Gesellschaft bilden die Geschäftsführung, der Aufsichtsrat und die Generalversammlung.

Geschäftsführung

Die IVB hat einen Geschäftsführer, zusätzlich ist ein Einzelprokurist zur
Vertretung der Gesellschaft bestellt. Der amtierende Geschäftsführer
vertritt die Gesellschaft seit 1.4.1997 selbstständig, der Einzelprokurist
ist seit 1.5.1997 selbstständig vertretungsberechtigt.

Zl. KA-06120/2008

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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