Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2008
/ Ausgabe: 2008_09-Oktober.pdf
- S.157
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Die Kontrollabteilung empfahl, eine entsprechende Korrektur der Zinsberechnung für das zweite, dritte und vierte Quartal des Jahres 2008
vorzunehmen und die zu viel verrechneten Zinsen für das erste Quartal
2008 der Inn-Bus in Form einer Gutschrift rückzuerstatten.
Im Anhörungsverfahren dazu wurde von der IVB mitgeteilt, dass der
Empfehlung der Kontrollabteilung bereits entsprochen wurde und die
entsprechende Gutschrift ausgestellt worden ist.
Darstellung
in der Bilanz
Der offene Restkaufpreis sowie der jeweilige Zinsbetrag des vierten
Quartals betreffend den Busverkauf aus dem Kaufvertrag vom
14.6.2006 wurde in den Bilanzen der Jahre 2006 und 2007 unter den
„Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen“ ausgewiesen
und betrug zum Bilanzstichtag 2006 € 9.934.440,68 und 2007
€ 7.620.673,42.
Insgesamt konnte festgehalten werden, dass ausgehend vom festgesetzten Kaufpreis für die Dieselbusse im Betrag von € 11.785.453,99,
bis zum 31.3.2008 von der Inn-Bus Zahlungen in Höhe von
€ 5.289.203,99 geleistet worden sind und somit eine noch offene Forderung ohne Einbeziehung der vereinbarten Zinsen mit einem Betrag
von € 6.496.250,00 bestehen blieb.
Der von der IVB auf Grund des Zahlungsplanes für den Busverkauf
vereinnahmte Zinsertrag wurde in den Gewinn- und Verlustrechnungen
der Jahre 2006 und 2007 jeweils zum Stichtag 31.12 unter der Position
„Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge, davon aus verbundenen Unternehmen“ ausgewiesen und betrug für das Jahr 2006 € 13.965,30 und
für das Jahr 2007 € 76.879,73.
Investitionszuschüsse
Im Zusammenhang mit dem per 1.1.2006 abgewickelten Verkauf der
Dieselbusflotte an die Inn-Bus war es für die Kontrollabteilung zunächst
verwunderlich, dass eine Auflösung der zur (teilweisen) Finanzierung
der Busse gebildeten Investitionszuschüsse im Jahresabschluss 2006
nicht feststellbar war.
Diesbezügliche Recherchen der Kontrollabteilung ergaben, dass eine
Auflösung der angesprochenen Investitionszuschüsse bereits im Geschäftsjahr 2005 stattgefunden hatte. Genau genommen ist der Passivposten nicht aufgelöst, sondern im Ausmaß der in Form von Gesellschafterzuschüssen geflossenen Mittel in die (freie) Kapitalrücklage
umgebucht worden.
Diese Umbuchung ist auf Basis von Empfehlungen des seinerzeitigen
Wirtschaftsprüfers der IVB erfolgt, welche sich aus einer für die Jahre
1995 bis 2000 vorgenommenen Betriebsprüfung ergeben haben.
Zl. KA-06120/2008
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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