Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2008
/ Ausgabe: 2008_09-Oktober.pdf
- S.161
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die IKBAG und die IVB haben damit den am 1.1.1998 in Kraft getretenen und im Jahr 2003 prolongierten Nahverkehrsdienstleistungs- und
–finanzierungsvertrag neuerlich modifiziert und – dieses Mal für acht
Jahre – verlängert.
Ziele des
ÖPNV-Vertrages
Mit der Fortschreibung des ÖPNV-Vertrages werden folgende Ziele verfolgt:
Absicherung der Bereitstellung des öffentlichen Personennahverkehrs als Teil der Versorgungsinfrastruktur in der Stadt Innsbruck
Konformität von Organisation und Finanzierung des ÖPNV im
Bereich der Stadt Innsbruck (ÖPNRV-G) mit den maßgebenden
nationalen und EG-Rechtsvorschriften
Absicherung der IVB als Regieorganisation und als Verkehrskoordinator bei gleichzeitiger Fortführung der begonnenen Entflechtung von Verkehrsdienstleistungs- und Infrastrukturbereich
Verlässliche mittelfristige Absicherung der Finanzierung der IVB
und damit Sicherung aller Fähigkeiten zur Wahrnehmung der
Aufgabenträgerverantwortung im kommunalen Unternehmen
und Sicherung des öffentlichen Eigentums an der ÖPNVInfrastruktur
Erhöhung der Planungssicherheit in Bezug auf die IVB bei der
Stadt Innsbruck und bei der IKBAG
Transparente Festlegung des Leistungsumfanges und der Qualitätsziele, welche die Stadt Innsbruck mit diesem Vertrag absichern und finanzieren will. Festlegung von Strukturen, Vorgangsweise und Parametern, mit denen die Zielerreichung
handhab- und messbar ist
Leistungsangebot
Im Pkt. 4 des ÖPNV-Vertrages 2008 bis 2015 wird das Leistungsangebot (Stand 2007) der IVB definiert, wobei in diesem Rahmen in die Bereiche Verkehr, Infrastruktur, Wetterschutzeinrichtungen, Sonderwetterschutzeinrichtungen, Haltestellenausrüstung sowie Oberflächenhaltestellenbereich (Aufstellfläche Fahrgäste) unterschieden wird. Dieses
Leistungsangebot wird lt. neuem ÖPNV-Vertrag von der IVB weiterentwickelt werden.
Steuerungsgruppe
Zur Weiterentwicklung des Leistungsangebotes wird eine Steuerungsgruppe eingesetzt, die mit je zwei Mitgliedern aus der städt. Verkehrsplanung und der IVB besetzt wird. Die Stadt Innsbruck führt den Vorsitz. Die Zusammenkünfte werden zumindest halbjährlich erfolgen, die
Ergebnisse der Sitzungen sind zu dokumentieren. Hinsichtlich ihrer
Grundlage und Arbeitsweise hat die Steuerungsgruppe eine Geschäftsordnung zu erstellen, die dem ersten Bericht beizulegen ist. Die Steuerungsgruppe ist zudem verpflichtet, zumindest einmal jährlich den
städt. Gremien über die Ergebnisse ihrer Arbeit Bericht zu erstatten.
Zl. KA-06120/2008
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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