Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2008

/ Ausgabe: 2008_09-Oktober.pdf

- S.171

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ausgewiesen und entsprechend den hiefür geltenden lohnsteuer- und
sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften abgerechnet worden sind.
Darüber hinaus entspricht die Ausschüttung von Bilanzgeldern an nicht
der Buchhaltung zugehörige Bedienstete sowie die Gewährung von
Sonderurlauben im Zusammenhang mit der Bilanzerstellung durchaus
nicht den allgemein üblichen Gepflogenheiten, weshalb die Kontrollabteilung ihren Standpunkt beibehält.
Pensionszahlungen

Auf der Basis vertraglicher Vereinbarungen hat die IVB an ihre ehemaligen Vorstandsdirektoren bzw. Geschäftsführer der damaligen IVB sowie der STB AG Pensionszahlungen zu leisten, welche die Gesellschaft
im Jahr 2007 mit insgesamt € 125,5 Tsd. belasteten.
Weiters muss die IVB die vom PI einem ehemaligen Bediensteten seit
1.4.2000 zuerkannten monatlichen Ruhegenusszahlungen rückersetzen, nachdem dessen unkündbares Dienstverhältnis seitens der IVB
unter Berufung auf die Bestimmungen der DBO nach einer einjährigen
Krankenstandsdauer im April 1999 beendet worden ist. Nachdem der
betreffende Bedienstete zu diesem Zeitpunkt die Voraussetzung für den
Bezug einer Pensionsleistung nach dem ASVG nicht erfüllt hatte, war
ihm gemäß der Satzung des PI ein vorzeitiger Ruhegenuss wegen Ruhestandsversetzung zu gewähren. In solchen Fällen sind aber die Aufwendungen des PI von jenem Mitglied, bei dem die letzte Beschäftigung vor Eintritt des Versicherungsfalles bestanden hat, diesem zu
ersetzen (2007: € 18,6 Tsd.). Die (nicht unerhebliche) Refundierungsverpflichtung der IVB im Gegenstandsfall wird daher bis zur Gewährung
einer ASVG-Pension, spätestens also bis zum Erreichen des gesetzlichen Pensionsalters, bestehen bleiben. Die Geschäftsführung betonte
in diesem Zusammenhang, dass auf derartige Umstände nunmehr ein
besonderes Augenmerk gelegt werden würde, so dass die geschilderte
Angelegenheit ein Einzelfall bleiben sollte.

Arbeitskräfteüberlassungen

Rund die Hälfte der 404 Personen umfassenden Belegschaft war von
der IVB zum Prüfungszeitpunkt unter Wahrung ihrer Rechte und Pflichten als Dienstnehmer der IVB anderen Bereichen zur Dienstleistung
zugewiesen.

Inn-Bus

Anlässlich des im Dezember 1999 erfolgten Verkaufes des Dieselbusbetriebs an die Inn-Bus hat die IVB das für den Dieselbusbetrieb erforderliche und schon bisher bei der IVB in diesem Bereich tätig gewesene
Fahrpersonal der Inn-Bus im Rahmen eines Arbeitskräfteüberlassungsvertrages gegen Refundierung der (marktkonformen) Personalaufwendungen zur Dienstleistung überlassen. Zum Prüfungszeitpunkt (Mai
2008) belief sich der Stand an zur Gänze oder teilweise zugewiesenen
KraftfahrerInnen auf 175 Personen. Unter Zugrundelegung der von der
Inn-Bus im Jahr 2007 in Anspruch genommenen IVB-FahrerInnen im
Ausmaß von rd. 144.789 Arbeitsstunden (einschließlich Überstunden)
sind der Inn-Bus in Summe Personalaufwendungen von € 2,796 Mio. in
Rechnung gestellt worden.

Zl. KA-06120/2008

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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