Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2008
/ Ausgabe: 2008_09-Oktober.pdf
- S.190
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Gleichzeitig wurde zugesagt, derartige Zahlungen künftig über die korrekten Haushaltsstellen abzuwickeln.
Investitionszuschüsse
Im Rahmen der Belegkontrolle wurden mehrere Auszahlungsanordnungen des Amtes für Kinder- und Jugendbetreuung eingesehen. Die Zahlungen (Investitionszuschüsse) betrafen ein Frauenzentrum sowie ein
Kindertageszentrum, wurden allesamt am selben Tag zu Auszahlung
gebracht und lagen einzeln unter der Wertgrenze von 3.000,00 Euro.
Die budgetäre Abwicklung erfolgte über den Sammelnachweis 570 im
Rahmen des Subventionstopfes Kinder und Jugendbetreuung. Gemäß
Innsbrucker Stadtrecht obliegt jedoch die Vergabe von Subventionen
von mehr als € 3.000,00 (bis € 10.000,00) je Einzelfall und Haushaltsjahr dem Stadtsenat. Die Subventionen für beide Einrichtungen lagen
aufsummiert über dieser Wertgrenze (€ 5.500,00 und € 5.100,00) und
hätten somit dem StS zur Beschlussfassung vorgelegt werden müssen.
Laut Stellungnahme des Amtes für Kinder- und Jugendbetreuung lag
den Auszahlungen die Sichtweise zugrunde, dass es sich hierbei um
Einrichtungen
mit
teilweise
unterschiedlichen
pädagogischen
Leistungsangeboten und zum Teil auch verschiedenen Örtlichkeiten
handle. Zudem sei der zuständige Sachbearbeiter erst seit kurzer Zeit
im Amt tätig gewesen. Derartige Subventionen würden zukünftig jedoch aufsummiert, entsprechend den Wertgrenzen gemäß Subventionsordnung, behandelt und dem Stadtsenat vorgelegt.
Eine Unterscheidung von verschiedenen pädagogischen Leistungsangeboten, bzw. Teilbereichen je Betreuungseinrichtung war anhand der
Anordnungen nicht möglich, da Empfängeradresse und -konto aller
Auszahlungen identisch waren. Bezüglich des erst kurzen Tätigkeitszeitraumes des Sachbearbeiters hält die Kontrollabteilung fest, dass sämtliche Auszahlungsanordnungen durch die Amtsleitung gefertigt wurden
und demgemäß die Subventionsordnung als bekannt vorausgesetzt
werden konnte.
3 Prüfungsfeststellungen im Zusammenhang mit
Haftbrieffreigaben
Südtiroler Platz,
Neugestaltung
Zl. KA-09775/2008
Im Zeitraum zwischen 1.4.2008 und 30.6.2008 wirkten Vertreter der
Kontrollabteilung an einer Haftbrieffreigabe mit. Die Haftbriefsumme
belief sich dabei auf € 63.500,00 bezog sich auf ein Auftragsvolumen
von € 3.162.781,43 und betraf die Neugestaltung des Südtiroler Platzes. Bei einer Besichtigung vor Ort, wurden Schäden im Bereich von
Fugen ersichtlich, welche jedoch nach eingehender Diskussion betreffend Art und Ursache als systembedingte Mängel eingestuft und somit
nicht der ausführenden Firma zugewiesen wurden. Die Arbeiten waren
ordnungsgemäß ausgeführt, der Haftbrief wurde freigegeben. Bei der
Amtshandlung an Ort und Stelle wurde gleichzeitig die Gelegenheit
wahrgenommen, bestehende städt. Objekte auf deren Funktion bzw.
Zustand zu überprüfen und sonstige in diesem Zusammenhang stehende Missstände aufzuzeigen, soweit dafür eine Notwendigkeit bestand.
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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