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Jahr: 2008

/ Ausgabe: 2008_09-Oktober.pdf

- S.56

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20.

IV 10892/2008
IISG RA 852/2008
Stadtgemeinde Innsbruck und
Land Tirol, Tausch von Teilflächen des städtischen Grundstückes 3765/1, vorgetragen in EZ
1150, Grundbuch 81111 Hötting,
mit einer Fläche von 394 m2 und
des städtischen Grundstückes
3793, vorgetragen in EZ 1150,
Grundbuch 81111 Hötting, mit
einer Fläche von 1 m2 gegen die
Teilflächen aus dem landeseigenen Grundstück 1386/5, vorgetragen in EZ 1135, Grundbuch
81111 Hötting, mit Flächen von
177 m2 und 268 m2 zum Zwecke
der Realisierung des Projektes
der Erweiterung der Urnengräberanlage beim Landesfriedhof
Mariahilf

Bgm.in Zach: Hier geht es um die nötige
und vorausblickende Erweiterung der
Urnengräberanlage des Landesfriedhof
Mariahilf. Friedhöfe gehören zur Kultur
eines Landes und sind zutiefst mit den
Menschen verbunden. Bei den Friedhöfen
muss man sich, wenn die Möglichkeit
besteht, die umgebenden Grundstücke
sichern, damit auch der Fortbestand der
Friedhöfe auf lange Zeit gesichert ist. Wir
haben das im Stadtteil Arzl ebenso getan.
Ich bin dem ehemaligen Landtagspräsident Prof. Ing. Helmut Mader sehr
dankbar, dass er gemeinsam mit der Stadt
Innsbruck diese Anlage besprochen hat
und das Architektenprojekt unseren
Vorschlägen gemäß auch variiert hat.

Antrag des Stadtsenates vom 13.8.2008:
1.

Die Stadt Innsbruck tauscht die zum
Zweck der Realisierung des Friedhofsprojektes Mariahilf des Landes
Tirol ausgewiesene Teilfläche des
städtischen Grundstückes 3765/1,
Grundbuch Hötting, von 394 m2, des
städtischen Grundstückes 3793
Grundbuch Hötting von 1 m2 gegen
die Teilflächen aus dem landeseigenen Grundstück 1386/5, Grundbuch
Hötting, von 177 m2 und 268 m2.

2.

Trotz geringer Flächendifferenz wird
Wertgleichheit vereinbart. Dieser
Grundtausch soll in einem vereinfachten Verfahren gemäß § 15 Liegenschafts-Teilungsgesetz (LiegTeilG)
verbüchert werden, wobei die Herstellung der Grundbuchsordnung dem
Land Tirol obliegt.

3.

Dieses Rechtsgeschäft gilt vorbehaltlich der erforderlichen Exkamerierung
der Teilflächen, die aus dem öffentlichen Gut der Stadt Innsbruck in das
Eigentum des Landes Tirol übergehen sollen.

4.

Sämtliche Kosten aus diesem Rechtsgeschäft, insbesondere die Kosten
der Teilungsplanerstellung und Verbücherung, hat das Land Tirol zu übernehmen, jedoch trägt jeder Vertragsteil die ihn betreffende Grunderwerbssteuer.

5.

Dem Land Tirol obliegt die bauliche
Herstellung des neuen Weges.

6.

Die Innsbrucker Immobilien Service
GesmbH (IISG) wird mit der Durchführung dieses Rechtsgeschäftes beauftragt und bevollmächtigt, insbesondere zur Antragstellung auf Exkamerierung nach den Bestimmungen
des Tiroler Straßengesetzes.

7.

Einem sofortigen Baubeginn des
Landes Tirol für den Umbau des Landesfriedhofs Mariahilf wird zugestimmt.

Der Landesfriedhof Mariahilf kann nun
durch die Urnengräber erweitert werden
und es wurde ein Platz geschaffen, der
durchaus zum Verweilen einlädt.
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Neben
der Erweiterung des Friedhofes durch ein
Urnengräberfeld und eines Verabschiedungsplatzes wird der gesamte Gebäudebestand generalsaniert sowie ein Verabschiedungsraum gemacht. Das Land Tirol
investiert hier viel Geld und die gesamte
Anlage wird sehr schön und zeitgemäß
werden. Ich bin von der Qualität der
Architektur sehr angetan.
Beschluss (einstimmig):
GR-Sitzung 23.10.2008