Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2008

/ Ausgabe: 2008_10-November.pdf

- S.24

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- 844 -

Der Antrag des Stadtsenates vom
12.11.2008 (Seite …) wird angenommen.
Mehrheitsbeschluss (gegen GRÜNE;
7 Stimmen):
in

a

Der von StR Mag. Schwarzl eingebrachte Zusatzantrag (Seite …) wird abgelehnt.
8.

II SV-1397e/2008
Sophienruhe, Parkraumbewirtschaftung; Entwurf einer Verordnung des Gemeinderates der
Landeshauptstadt Innsbruck über die Erhebung einer Abgabe
für das Parken von mehrspurigen Kraftfahrzeugen (Innsbrucker Parkabgabeverordnung IPAbgVO 2006), Festlegung der
täglichen gebührenpflichtigen
Parkzeit

Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Platzgummer
referiert den Antrag des Stadtsenates
vom 5.11.2008,
die Erlassung beiliegender Verordnung zu
beschließen.
Der Entwurf einer Verordnung des
Gemeinderates der Landeshauptstadt
Innsbruck über die Erhebung einer
Abgabe für das Parken von mehrspurigen
Kraftfahrzeugen wurde in der Sitzung des
Gemeinderates im Oktober 2008 entsprechend beschlossen. Die Zeiten der
täglichen gebührenpflichtigen Parkzeit
müssen aber eigens verordnet werden,
was auch in die Zuständigkeit des
Gemeinderates fällt. Daher liegt heute
dieser Antrag des Stadtsenates dem
Gemeinderat zur Beschlussfassung vor.
Es wird beantragt, die aus der im Akt
vorliegenden Verordnung genannten
Zeiten auch im Gemeinderat zu beschließen.
(Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Ein
kleines Versehen des zuständigen
Amtes.)
StR Dipl.-HTL-Ing. Peer: Ich nehme die
Verantwortung auf mich und möchte es
nicht verhehlen, dass ein Fehler passiert
ist. Die Parkzeiten sind zwar im Text
enthalten gewesen, aber nicht in der
GR-Sitzung 20.11.2008

Verordnung. Es hat damals auch keinen
Einspruch von GR Mag. Kogler gegeben.
Dieser Fehler ist passiert und ich bitte, mir
diesen nachzusehen und dies heute zu
beschließen.
StRin Mag.a Schwarzl: Wir werden
diesem Antrag zustimmen, da es ja nur
um die zeitliche Regelung geht. Ich zeige
heute nicht mein "Taferl", weil StR Dipl.HTL-Ing. Peer mir nach der letzten
Sitzung des Gemeinderates sehr wohl
bestätigt hat, dass man für dieses
Familienticket eine Karte der Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) benötigt.
Auch wenn die Kinder der Volksschule
Neu-Arzl heute gesungen haben, dass in
fünfundzwanzig Jahren die Kinder auf der
Straße tanzen und wir das mit solchen
Parkgebühren nicht hinbringen werden,
habe ich eine Frage an StR Dipl.-HTLIng. Peer.
Ich habe gerade die Zeitschrift "Alpenzoo
Aktuell" bekommen, wo aus der Sicht des
Alpenzoos Innsbruck - Tirol auf dieses
Thema eingegangen ist, was ja durchaus
legitim ist.
In dieser Zeitschrift steht ein bemerkenswerter Satz und ich bitte, mir diesbezüglich Auskunft zu geben:
"Speziell für die Freunde des Alpenzoos
Innsbruck - Tirol hat StR Dipl.-HTLIng. Peer zugesagt, gemeinsam mit
Bgm.in Zach eine Sonderregelung zu
finden, die unseren treuen Stammkunden
Parkgebühren weitgehend erspart."
Ich möchte wissen, ob die Freunde des
Alpenzoos Innsbruck - Tirol eine Anwohnerparkkarte bekommen bzw. wie das
aussehen soll? Das würde mich einfach
interessieren.
StR Dipl.-HTL-Ing. Peer: Wir sind dabei
das zu konzipieren. Ich schätze, dass wir
hiefür noch zwei Wochen Arbeit haben,
um dieser Bevorteilung der VielbesucherInnen des Alpenzoos Innsbruck - Tirol
Rechnung zu tragen. In zwei Wochen
weiß ich diesbezüglich tatsächlich mehr.
Beschluss (einstimmig):
Der Antrag des Stadtsenates vom
5.11.2008 (Seite …) wird angenommen.