Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2008
/ Ausgabe: 2008_10-November.pdf
- S.42
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Nordpark Errichtungs- und Betriebs
GesmbH verpflichtet sich im Gegenzug
den Betrag mit maximal € 18.000,-- pro
Monat nach oben zu begrenzen.
2.
Wie viele zusätzlichen Stunden
wurden seit Inbetriebnahme der Bahn
angekauft?
3.
Wie viele Zeitkartenfahrten in der
Hauptbetriebszeit (für welche die
Innsbrucker Verkehrsbetriebe und
Stubaitalbahn GesmbH {IVB} € 1,-pro Fahrt an die Innsbrucker
Nordpark Errichtungs- und Betriebs
GesmbH zu bezahlen hat) haben seit
Inbetriebnahme der "Hungerburgbahn-Neu" stattgefunden? Ich ersuche um monatliche Aufschlüsselung.
4.
Ausgaben in welcher Höhe wurden
seitens der Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GesmbH
(IVB) für dieses Zeitkartensegment in
den jeweiligen Monaten getätigt - diese können ja aufgrund der Sockelung
bzw. Deckelung von den tatsächlich
erfolgten Fahrten abweichen?
5.
Gibt es aufgrund dieser unter den
Punkten 3. und 4. nachgefragten Daten Bestrebungen eines der Vertragspartner, die in Vertragspunkt 5. Laufzeit - beschriebene Neuberechnungen der Beträge (mindestens
9.000 Fahrten und maximal 16.000
von der Innsbrucker Verkehrsbetriebe
und Stubaitalbahn GesmbH {IVB} zu
bezahlende Fahrten pro Monat) vorzunehmen?
6.
Wenn ja, seitens welcher Vertragspartei?
7.
Wie viele Zeitkartenfahrten haben in
der zusätzlich bestellten Betriebszeit
stattgefunden?
8.
Einnahmen in welche Höhe sind
damit der Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GesmbH
(IVB) zugeflossen?
9.
Wird sich an der vom Gemeinderat
am 22.11.2007 beschlossenen Vereinbarung bzw. am zu diesem Zeitpunkt kalkulierten Aufwand der Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GesmbH (IVB) im kommenden Budgetjahr irgendetwas ändern?
Zeitkartenfahrten in der zusätzlich
bestellten Betriebszeit sind unentgeltlich.
Für andere Kunden der Nordpark erhält
die Innsbrucker Verkehrsbetriebe und
Stubaitalbahn GesmbH (IVB) bei Beförderung während dieser Zeit € 1,-- pro
Beförderungsfall.
Alle Tarife zuzüglich Mehrwertsteuer.
5. Laufzeit
Die Vereinbarung gilt für drei Jahre. Im
Falle einer monatlich durchschnittlichen
Abweichung von 40 % unter die Beförderungszahl von 9.000 bzw. über die
Beförderungszahl von 18.000 Fahrten pro
Monat über einen Beobachtungszeitraum
von zwölf Monaten, behalten sich die
Vertragspartner das Recht vor, eine
Neuberechnung der unter Punkt 3
angeführten Beträge anzustellen und eine
geänderte Abgeltung zu vereinbaren.
An für die Innsbrucker Verkehrsbetriebe
und Stubaitalbahn GesmbH (IVB) anfallenden Kosten, wurden im November
2007 insgesamt maximal € 452.300,-pro Jahr kalkuliert, davon € 252.300,-für die zusätzlich bestellten Betriebszeiten
(€ 348,-- pro Stunde) sowie maximal
€ 200.000,-- für das Entgelt von € 1,-- pro
Zeitkartenfahrt in der Hauptbetriebszeit
8.00 Uhr bis 18. 00 Uhr.
Ein Jahr nach diesem Gemeinderatsbeschluss bzw. nach fast einem Jahr
Betriebszeit der "Hungerburgbahn-Neu"
ergeben sich daraus für mich folgende
Fragen, die ich Frau Bürgermeisterin als
Eigentümervertreterin der Innsbrucker
Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn
GesmbH (IVB) ersuche zu beantworten:
1.
Am 22.11.2007 wurden insgesamt
maximal € 452.300,-- pro Jahr für den
Zukauf von Randzeiten im ursprünglich vereinbarten Ausmaß kalkuliert.
Inwieweit hat sich dieser Betrag durch
die Ausweitung um eine halbe Stunde
an Samstagen/Sonntagen/Feiertagen
verändert bzw. ist diese Kalkulation
für das erste Betriebsjahr der Hungerburgbahn haltbar?
GR-Sitzung 20.11.2008
10. Wenn ja, was und warum?