Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2009

/ Ausgabe: 2009_01-Jaenner.pdf

- S.40

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20.

III 1177/2009
Entwurf der Schutzzone Nr. 5,
Amras, gemäß § 8 Stadt- und
Ortsbildschutzgesetz 2003 (SOG)

(städtischer Teil) wurde die Sicherung des
den Planänderungen zugrunde liegenden
Projektes mit aufgenommen.
Der Bauausschuss empfiehlt dem
Gemeinderat einstimmig:

GR Ing. Krulis: Der Bauausschuss
empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:

Beschluss (einstimmig):

Beschluss (einstimmig):

Antrag des Bauausschusses vom
15.1.2009:

Antrag des Bauausschusses vom
15.1.2009:
Die Auflage des Entwurfes der Schutzzone Nr. 5, Amras, gemäß § 8 Stadt- und
Ortsbildschutzgesetz 2003 (SOG), wird
beschlossen.

21.

III 14774/2008
Entwurf des Örtlichen Raumordnungskonzeptes (ÖROKO)
Nr. HW - Ö16, Hötting - West, Bereich zwischen Klammbach, Inn,
Landesstraße
B 171, westlich Leopold-Knebelsberger-Weg (als Änderung
des Örtlichen Raumordnungskonzeptes 2002 {ÖROKO},
Zeichn. Nr. 4000), gemäß § 32
TROG 2006

GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen
Frist sind zwei Stellungnahmen eingegangen. Sie liegen dem Akt im Original bei.
Eine Stellungnahme betrifft die verkehrlichen Aspekte der Erschließung des
Campingplatzes sowie die Verlegung des
öffentlichen Radweges und ist nicht als
Einwand zum Plan zu sehen. Ein Einwand
dagegen bezieht sich auf die künftige
Erschließbarkeit des Baulandes im
Bereich des geplanten landwirtschaftlichen
Hofes bei künftiger Verlegung des
Radweges und wird ein grundsätzlicher
Widerspruch zu den Bestimmungen des
Tiroler Raumordnungsgesetzes (TROG)
und des Gleichheitsgrundsatzes gesehen.
Die Stellungnahmen wurden im Bericht
der Mag.-Abt. III, Stadtplanung, der dem
Akt beiliegt, ausführlich behandelt und im
Bauausschuss beraten.
Der geforderte Projektsicherungsvertrag
ist abgeschlossen, in den Miet- und
Pachtvertrag des Campingplatzes
GR-Sitzung 29.1.2009

Der Entwurf des Örtlichen Raumordnungskonzeptes (ÖROKO) Nr. HW - Ö16,
Hötting - West, Bereich zwischen Klammbach, Inn, Landesstraße B 171, westlich
Leopold-Knebelsberger-Weg (als Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes 2002 {ÖROKO}, Zeichn. Nr. 4000),
gemäß § 32 TROG 2006, wird beschlossen.

22.

III 14775/2008
Flächenwidmungsplanentwurf
Nr. HW - F31, Hötting - West, Bereich zwischen Klammbach, Inn,
Landesstraße
B 171, westlich Leopold-Knebelsberger-Weg (als teilweise
Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. HW - F19,
Zeichn. Nr. 3651), gemäß § 36
Abs. 2 und § 107 Abs. 3
TROG 2006

GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen
Frist sind zwei Stellungnahmen eingegangen. Sie liegen dem Akt im Original bei. Es
wird auf den Bericht zum Örtlichen Raumordnungskonzept (ÖROKO) Nr. HW - Ö16
hingewiesen, in dem die gleich lautenden
Stellungnahmen bereits erläutert wurden.
Der Bauausschuss empfiehlt dem
Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bauausschusses vom
15.1.2009:
Der Flächenwidmungsplanentwurf Nr. HW
- F31, Hötting - West, Bereich zwischen
Klammbach, Inn, Landesstraße B 171,
westlich Leopold-Knebelsberger-Weg (als
teilweise Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. HW - F19,
Zeichn. Nr. 3651), gemäß § 36 Abs. 2 und