Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2009
/ Ausgabe: 2009_01-Jaenner.pdf
- S.7
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1.
Genehmigung der Tagesordnung
Bgm.in Zach: Die Tagesordnung ist Ihnen
zeitgerecht zugegangen.
Ich beantrage, als Nachtrag nachstehend
angeführte Punkte auf die Tagesordnung
zu nehmen:
Zu Punkt 2., Anträge des Stadtsenates:
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-
Dr. Riccabona Enrico, Generalsanierung des Objektes Marktgraben
15/Schlossergasse 15, Förderungsansuchen nach dem Tiroler Stadtund Ortsbildschutzgesetz 2003 (SOG)
Stadtgemeinde Innsbruck, Kauf des
Grundstückes 1150/2, vorgetragen in
EZ 1429, Grundbuch 81125 Pradl
(Grüngürtel Reichenau), im Ausmaß
von 1.000 m² von den Miteigentümern
Gassner geb. Lang Gabriele, Mühlbacher Andreas und Mühlbacher Arthur
zu Protokoll geben, dass die Frau
Bürgermeisterin als Vorsitzende uns das
Aufzeichnen der Anfragebeantwortungen
untersagt.
Bgm.in Zach: Es bleibt dabei, was ich
schon StRin Mag.a Schwarzl im Stadtsenat
gesagt habe. Wir lassen diese Angelegenheit endgültig klären und laut diesem
Ergebnis wird dann die Beantwortung der
Anfragen erfolgen.
Beschluss (einstimmig):
Die Tagesordnung sowie vorstehend angeführte Punkte als Nachtrag zur Tagesordnung werden genehmigt.
Ich darf bekannt geben, dass nachstehend
angeführter Punkt von der Tagesordnung
abgesetzt wird:
Zu Punkt 2., Anträge des Stadtsenates:
-
Hat jemand gegen die Tagesordnungspunkte bzw. den Nachtrag zur Tagesordnung einen Einwand?
GRin Mag.a Schindl-Helldrich: Frau
Bürgermeisterin, wir haben Sie in der
vergangenen Woche gefragt, ob wir
hinsichtlich der Anfragebeantwortung für
die heutige Sitzung eine neue Regelung
treffen und diese auch schriftlich erhalten
können. Sie haben uns mitgeteilt, dass
nicht beabsichtigt ist, die Anfragebeantwortung schriftlich auszuteilen.
Außerdem haben Sie uns mitgeteilt, dass
Sie als Vorsitzende nicht damit einverstanden sind, dass die Anfragebeantwortungen aufgezeichnet werden und wir bis
zur Klärung dieser Angelegenheit bzw. bis
ein diesbezügliches Rechtsgutachten
vorliegt, warten müssen.
Wir sind damit einverstanden und nehmen
zur Kenntnis, dass Sie uns als Vorsitzende
die Aufzeichnung der Anfragebeantwortungen untersagen.
Hier wurde mit StR Dipl.-HTL-Ing. Peer
vereinbart, dass sich die Petition auf einen
Gesetzesentwurf bezieht, wo der endgültige Gesetzestext noch nicht klar formuliert
ist. In der Sache sind wir uns einig, aber
damit dies nicht in Wien in irgendeiner
Ablage dahin- und wegschlummert, wollen
wir es gleich richtig machen. Aus diesem
Grund wird der Punkt von der Tagesordnung abgesetzt.
Ich beantrage, nachstehend angeführte
Punkte in die nicht öffentliche Sitzung zu
verweisen:
Zu Punkt 2., Anträge des Stadtsenates:
-
Stadtgemeinde Innsbruck, Verkauf
des Grundstückes 3857, vorgetragen
in EZ 2367, Grundbuch 81111 Hötting
(Mitterweg), mit einer Fläche von
67 m2 an die BTV Bank AG - Konditionen
-
Stadtgemeinde Innsbruck, Verkauf
des von der Republik Österreich,
Heeresverwaltung, vertreten durch
(Bgm.in Zach: Wie ausgemacht bis zur
Klärung.)
Ja, bis zur nächsten Sitzung des Gemeinderates. Wir möchten aber sagen, dass
wir uns in der Beschneidung unserer
Rechte eingeschränkt fühlen. Wir möchten
GR-Sitzung 29.1.2009
Glücksspielautomaten (Geldspielautomaten) - "Kleines Glücksspiel", Beschlagnahmung bei illegalem Betrieb
und Novellierung des Glücksspielgesetzes, Petition an den Bundes- und
Landesgesetzgeber