Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2009

/ Ausgabe: 2009_02-Feber.pdf

- S.22

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verändert. Aber innerhalb des Ressorts dazu sind ja auch die Ausschüsse da kann sich sehr wohl eine Verschiebung
ergeben.
Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ und
GR Federspiel, 3 Stimmen):
Dem Verein Freies Radio Innsbruck
Freirad, wird für das Programm 2009 eine
Subvention in der Höhe von € 11.000,-gewährt.
Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ und
GR Federspiel, 3 Stimmen):
Dem Verein Plattform mobile Kulturinitiativen (p.m.k.) wird für das Jahr 2009 eine
Subvention in der Höhe von € 40.000,-gewährt.
GR Gruber referiert den Antrag des
Kontrollausschusses vom 17.2.2009.

15.

KA 9481/2009
Bericht über die Prüfung des
Bauvorhabens Ausbau Dörrstraße (Schusterbergweg - Haller
Straße)

Beiliegender Kurzbericht des Kontrollausschusses wird zur Kenntnis genommen.

16.

KA 447/2009
Bericht über die Belegkontrollen
der Stadtgemeinde Innsbruck,
IV. Quartal 2008

Beiliegender Kurzbericht des Kontrollausschusses wird zur Kenntnis genommen.

17.

III 16067/2008
Entwurf des Allgemeinen Bebauungsplanes Nr. HA - B10,
Höttinger Au, Bereich zwischen
ÖBB, Höttinger Au, Bachlechnerstraße und südlich Fürstenweg (als Änderung der Bebauungspläne Nr. 83/bl,
Zeichn. Nr. 3643, Nr. 83/bl1,
Zeichn. Nr. 3760 und Nr. 83/bl2,
Zeichn. Nr. 3864), gemäß § 56
Abs. 1 TROG 2006, 2. Entwurf

GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen
Frist sind zwei Stellungnahmen eingegangen. Diese Stellungnahmen liegen dem
Akt im Original bei.
Inhaltlich richten sich die Stellungnahmen
im Wesentlichen gegen die Straßen-,
Bauflucht- und Baugrenzlinien. Die
Stellungnahmen wurden im Bericht der
Mag.-Abt. III, Stadtplanung, der dem Akt
beiliegt, ausführlich behandelt und im
Bauausschuss beraten.
Den Stellungnahmen kann in einem
zweiten Entwurf zum Teil entsprochen
werden.
Der Bauausschuss empfiehlt dem
Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Die Auflage des Entwurfes des Allgemeinen Bebauungsplanes Nr. HA - B10,
Höttinger Au, Bereich zwischen ÖBB,
Höttinger Au, Bachlechnerstraße und
südlich Fürstenweg (als Änderung der Bebauungspläne Nr. 83/bl, Zeichn. Nr. 3643,
Nr. 83/bl1, Zeichn. Nr. 3760 und
Nr. 83/bl2, Zeichn. Nr. 3864), gemäß § 56
Abs. 1 TROG 2006, 2. Entwurf, wird
beschlossen.
Die Auflagefrist wird gemäß § 65 Abs. 3
TROG auf zwei Wochen herabgesetzt.

GR Ing. Krulis referiert die Anträge des
Bauausschusses vom 16.2.2009.

GR-Sitzung 26.2.2009