Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2009

/ Ausgabe: 2009_02-Feber.pdf

- S.29

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- 110 -

Möglichkeit der Aufwertung der Freifahrt
zu einer jahresdurchgängigen bzw. auch
in den Ferien gültigen Netzkarte hingewiesen. Die unzureichende Information
seitens der Verkehrsverbund Tirol
GesmbH (VTG) führt also dazu, dass dem
städtischen Nahverkehr Einnahmen
entgehen, die ihm eigentlich zustünden.
Das Formular, mit dem um die SchülerInnen- und Lehrlingsfreifahrt angesucht wird,
hilft den Betroffenen auch nicht wirklich
weiter. Lediglich im Kleingedruckten auf
Seite 1 und im auszufüllenden Formular,
Rubrik 10, wird auf Aufzahlungsmöglichkeiten für die Kategorien "Kompakt" und
"Komfortticket" hingewiesen.
Die Verkehrsverbund Tirol GesmbH (VTG)
ist von Partnerunternehmen, insbesondere
der Innsbrucker Verkehrsbetriebe und
Stubaitalbahn GesmbH (IVB) als städtischen Nahverkehrskoordinator, wiederholt
ersucht worden, die Drucksorten, TicketRohlinge und Werbebroschüren kundenfreundlicher, übersichtlicher und eindeutiger zu gestalten, sodass es für Nutzer und
ihre Eltern, sowohl bei der Bestellung als
auch im täglichen Gebrauch, eindeutig
erkennbar ist, ob nur die Berechtigung zur
Nutzung einer bestimmten Linie an
Schultagen oder die Berechtigung für das
gesamte Netz auch an schulfreien Tagen
und in den Ferien vorliegt.
Das ließe sich etwa damit erreichen, dass
das Antragsformular schon so umgestaltet
wird, dass die SchülerInnen, Lehrlinge
und/oder Eltern unzweideutig zur informierten Bestellung und Bezahlung einer
bestimmten Ticket-Kategorie hingeführt
werden und ebenso dadurch, dass auf
dem "Basis-Ticket" ein unübersehbarer
"Warnhinweis" aufgedruckt wird, der die
Ungültigkeit an schulfreien- und Ferientagen unterstreicht.
Die vom Gesetzgeber verlangte "Integration der SchülerInnen und Lehrlingsfreifahrt
in die Verbünde" hätte eigentlich genau
einen solchen Zustand erreichen und
damit dazu beitragen sollen, dass die
Jugendlichen den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) als komfortable und
preiswerte Alternative zum Auto erleben
und so, womöglich und sinnvoll, auch
nach Erreichung des Führerscheinalters
GR-Sitzung 26.2.2009

dem Öffentlichen Personennahverkehr
(ÖPNV) als Kunden erhalten bleiben.
Die Dringlichkeit wird damit begründet,
dass so schnell wie möglich diese
Informationsmängel auf den Tickets
beseitigt werden sollten, um den SchülerInnen und Lehrlingen klare Hinweise auf
die Gültigkeitsdauer ihrer Tickets zu
geben, Beanstandungen und Missverständnisse zu verhindern und so die
Kundenfreundlichkeit des Öffentlichen
Personennahverkehrs (ÖPNV) in der Stadt
Innsbruck weiter zu steigern.

22.3

I-OEF 30/2009
Radweg auf der Haller Straße,
Unterbrechung auf Höhe der
Baustelle, verkehrstechnisch
vertretbare und sichere Lösung
(GRin Mag.a Pitscheider)

GRin Mag.a Pitscheider: Ich stelle
folgenden dringenden Antrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt
Innsbruck beauftragt die zuständigen
Stellen für den ersatzlos gestrichenen
Radweg Haller Straße/Höhe Baustelle
Hochwasserschutz Sill, schleunigst eine
verkehrstechnisch vertretbare (nicht
Schiebestrecke für RadfahrerInnen) und
vor allem sichere Lösung für RadfahrerInnen und AutofahrerInnen herbeizuführen.
Mag.a Pitscheider e. h.
Der Radweg bei der Haller Straße/Höhe
Baustelle Hochwasserschutz wurde
ersatzlos gestrichen. RadfahrerInnen
sollen ohne weiterführende Sicherheitsmaßnahmen auf die zweispurige Haller
Straße ausweichen. Auf einer Strecke, auf
der sonst nie RadfahrerInnen unterwegs
sind, einzig und allein ein Gefahrenschild
mit kleinem Zuatzschildchen aufzustellen,
ist zu wenig.
Es gibt weder eine deutliche Kennzeichnung mit Geschwindigkeitsbeschränkung
noch Gefahrenblinklichter, die AutofahrerInnen auf die neue Situation aufmerksam
machen. Damit sind nicht nur die RadfahrerInnen im hohen Maße gefährdet,
sondern auch die AutofahrerInnen selbst.