Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2009

/ Ausgabe: 2009_03-Maerz.pdf

- S.100

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Gebäudes gerichtet. Sobald entsprechende Informationen schriftlich vorlägen, würden weitere Gespräche mit der Rechtsabteilung der IIG und weiteren Partnern stattfinden.
Zum Weitergang der Sache konnte seitens des Sportamtes im Rahmen der
Follow up - Einschau 2007 berichtet werden, dass der Tiroler Landesschwimmverband
seinen Wissensstand dazu in einem Schreiben (vom 15.2.2007) dargelegt hat, wonach das Mehrzweckgebäude jedenfalls im Eigentum der Stadtgemeinde Innsbruck
stehe. In weiterer Folge hat das Sportamt wiederum die Rechtsabteilung der IIG & Co
KG mit dem Ersuchen kontaktiert, die erhaltenen Mitteilungen zu prüfen. Mittels
E-Mail (vom 21.3.2007) hat die Rechtsabteilung der IIG & Co KG die juristische Position aus ihrer Sicht erläutert. Daraus habe sich ergeben, dass das Gebäude seinerzeit
in die IKB AG eingebracht worden sei und es keinerlei Anhaltspunkte dafür gäbe, dass
sich die Stadt Innsbruck das Eigentum am Mehrzweckgebäude vorbehalten hätte. Die
IKB AG wäre daher auch alleinig für die Erhaltung und Instandhaltung zuständig.
In weiterer Folge hat das Sportamt das Ergebnis dieser rechtlichen Beurteilung der
IKB AG, dem Tiroler Landesschwimmverband und dem für die Instandhaltung zuständigen technischen Geschäftsbereich der IIG & Co KG übermittelt.
Die IKB AG hat daraufhin mit Schreiben vom 5.11.2007 ihre Betrachtungsweise der
Angelegenheit deutlich gemacht und zusammenfassend festgestellt, dass das Mehrzweckgebäude rechtlich nicht dem Freischwimmbad Tivoli zugerechnet werden könne
und damit auch nicht in das Eigentum der IKB AG übergegangen sei. Untermauert
wurde diese Ansicht durch ein Rechtsgutachten jener, seinerzeit auch mit der Errichtung des Sacheinlagevertrages beauftragt gewesenen Kanzlei.
Die diesbezüglichen Unterlagen sind daraufhin Mitte November 2007 seitens des
Sportamtes der IIG & Co KG mit dem Ersuchen einer neuerlichen Überprüfung zugeleitet worden. Mit Schreiben vom 5.12.2007 hat die Rechtsabteilung der IIG & Co KG
dem Sportamt mitgeteilt, dass sich auch anlässlich einer nochmaligen Durchsicht der
der Ausgliederung zugrunde liegenden Akten keinerlei Hinweise auf eine rechtliche
Sonderstellung des Mehrzweckgebäudes Tivoli ergeben hätten. Für eine abschließende rechtliche Beurteilung würden jedoch weitere Auskünfte zu drei konkret formulierten Fragestellungen benötigt. Laut damaliger Information des Sportamtes sei daraufhin veranlasst worden, dass vom Archiv dazu allfällig vorhandene Altunterlagen ausgehoben und anschließend der IIG & Co KG zur Verfügung gestellt werden würden.
Auf die neuerliche Anfrage der Kontrollabteilung zur Follow up - Einschau 2008, ob in
der Zwischenzeit eine Problemlösung habe gefunden werden können ist vom Büro
des Magistratsdirektors mitgeteilt worden, dass der Magistratsdirektor die in dieser
Angelegenheit jeweils unterschiedlichen Rechtsstandpunkte seitens der IISG und der
IKB AG aktualisiert abgefragt und in der Folge versucht habe, mit dem Vorstand der
IKB AG eine einvernehmliche Regelung zu erzielen. Dabei habe sich herausgestellt,
dass die jeweiligen unverrückbaren Rechtsstandpunkte eine solche Einigung nicht
möglich machen würden. Der Magistratsdirektor werde die Angelegenheit aber weiter
betreiben.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde nicht entsprochen.

ZI. KA-01203/2009

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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