Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2009
/ Ausgabe: 2009_03-Maerz.pdf
- S.119
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Gesamtübersicht über die Einnahmen und Ausgaben aufgrund dessen Bedeutung
dem Rechnungsabschluss voranzustellen ist. Die Kontrollabteilung stellte fest, dass in
den vergangenen Jahren – und somit auch im Jahr 2007 – zwar die angesprochene
Gesamtübersicht, nicht jedoch der Rechnungsquerschnitt dem Rechnungsabschluss
vorangestellt, sondern im Rahmen der gem. § 17 Abs. 2 VRV vorgesehenen Nachweise angehängt worden ist.
Auf die Empfehlung der Kontrollabteilung, den Rechnungsquerschnitt in Entsprechung
der maßgeblichen Bestimmungen der VRV künftig dem Rechnungsabschluss voranzustellen, teilte das Amt für Rechnungswesen im Rahmen der seinerzeitigen Stellungnahme mit, dass man die Softwarefirma, welche das städt. Buchhaltungsprogramm
entwickelte, beauftragen werde, die Auswertungen betreffend den Rechnungsabschluss (und den Voranschlag) neu zu programmieren.
Die Kontrollabteilung stellte anlässlich der Sichtung des Voranschlags für das Rechnungsjahr 2009 fest, dass
der Empfehlung der Kontrollabteilung entsprochen worden ist.
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Anlässlich der Behandlung der Vermögensrechnung 2007 wurde auffällig, dass sich
der Buchwert der Immateriellen Vermögensgegenstände durch die im Jahr 2007 erfolgten Zugänge von € 94,4 Tsd. und vorgenommenen Abschreibungen gegenüber
dem Vorjahr um € 214,7 Tsd. auf € 319,7 Tsd. reduzierte. Bei den Zugängen des Jahres 2007 handelte es sich im Wesentlichen um Programme für die Dienststellen MD,
Amt für Tiefbau und Stadtvermessung.
Hiezu hat die Kontrollabteilung angemerkt, dass die Zugänge (wie die geringwertigen
Vermögensgegenstände) erst im Folgejahr der Anschaffung abgeschrieben werden.
Nach Rücksprache mit dem zuständigen Referenten teilte dieser mit, dass bisher davon Abstand genommen worden ist, die Zugänge bereits im Jahr ihrer Anschaffung
abzuschreiben, er jedoch einer entsprechend den unternehmensrechtlichen Bestimmungen vorzunehmenden Abschreibung positiv gegenüberstehen würde. Die Kontrollabteilung hat diesbezüglich bereits im Bericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2006 angeregt, nach erfolgter Kosten-Nutzenanalyse durch die MA IV die
Durchführung einer Bewertung des Anlagevermögens bereits im Jahr der Anschaffung
ins Auge zu fassen.
Nach erfolgter Kosten-Nutzenanalyse ist die MA IV nun zum Ergebnis gekommen,
dass mit den derzeit zur Verfügung stehenden technischen Ressourcen der Empfehlung der Kontrollabteilung nicht nachgekommen werden kann.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde aus erwähnten Gründen
nicht entsprochen.
ZI. KA-01203/2009
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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