Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2009
/ Ausgabe: 2009_03-Maerz.pdf
- S.128
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Die Umlegung der Personalkosten der Referatsbediensteten geschieht über die KLR
auf der Grundlage der den jeweiligen Teilabschnitten zugeordneten Kostenträger und
richtet sich nach der zeitlichen Beanspruchung der Bediensteten laut Prozessmonitor.
Die Daten des Prozessmonitors sind laufend zu aktualisieren und zwecks verursachungsgerechter Zuordnung der Personalkosten monatsweise dem für die KLR zuständigen Referat Anlagenbuchhaltung und Inventarwesen in der MA IV bekannt zu
geben. In diesem Zusammenhang hat die Kontrollabteilung bei der Dezembermeldung 2007 in Bezug auf die kostenträgermäßige Zuteilung eines Referatsbediensteten
Abweichungen zu den Daten des Prozessmonitors festgestellt. Dadurch kam es zu einer unrichtigen Personalkostenzuordnung auf den Teilabschnitten sowie zu einer fehlerhaften Zurechnung auf die verschiedenen Kostenträger des Referates. Die entsprechenden Korrekturen sind daraufhin noch im Verlauf der Prüfung vom Vorstand des
Amtes für Bürgerservice und Öffentlichkeitsarbeit veranlasst worden, allerdings ist in
der KLR eine Berichtigung nach dem Jahreswechsel nur innerhalb eines Monats möglich. Im Gegenstandsfall ist die Richtigstellung somit erst für das Jahr 2008 wirksam
geworden. Zur Vermeidung von Fehlbuchungen bei der Erfassung, Verteilung und Zurechnung der Kosten hat die Kontrollabteilung deshalb empfohlen, auf eine korrekte
Datenübertragung besonderes Augenmerk zu legen.
In der Stellungnahme hat das Amt für Bürgerservice und Öffentlichkeitsarbeit zugesichert, in Hinkunft auf eine korrekte Datenübertragung besonderes Augenmerk zu legen.
Im Rahmen des Follow up 2008 wurde dazu berichtet, dass die gegenständliche Problematik mit der betroffenen Mitarbeiterin besprochen worden sei, so dass es künftighin keinen Anlass mehr für eine Beanstandung geben sollte.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
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Im Zusammenhang mit dem Versand der Zeitschrift „Innsbruck informiert“ hat die
Kontrollabteilung festgestellt, dass die herstellende Druckereifirma im Jahr 2007 über
ihr vereinbartes Leistungsentgelt hinaus zusätzliche Portokosten verrechnet hat. Diese
über den TA „allgemeine Servicestelle“ eingewiesenen Kosten betrafen lt. Auskunft
des Referatsleiters die so genannten „Sonderzustelladressen“, bspw. für nicht mehr in
Innsbruck wohnhafte Personen, die die Zeitung über ausdrücklichen Wunsch weiterhin erhalten. In der KLR wurden diese Zusatzkosten richtigerweise dem Kostenträger
„Innsbruck informiert“ zugeschlagen, womit der in diesem Rahmen gebotenen
Kostentransparenz entsprochen wurde. Nachdem diese Transparenz auch im Rechenwerk der Stadt wünschenswert ist, hat die Kontrollabteilung schon im Sinne der
Budgetwahrheit empfohlen, diese Zusatzkosten künftig auf den für das Referat Medienservice vorgesehenen Teilabschnitten unter einer entsprechend einzurichtenden
Post zu erfassen. Dies wurde seitens des Amtes für Bürgerservice und Öffentlichkeitsarbeit im Anhörungsverfahren zugesagt.
ZI. KA-01203/2009
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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