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Jahr: 2009

/ Ausgabe: 2009_03-Maerz.pdf

- S.134

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und Ausgabensituation der städt. Almen, Eigenjagdgebiete und sonstigen Hütten für
den Rechnungsabschluss 2007 und das Budget 2008 Vorsorge getroffen habe.
Über die konkret veranlassten Maßnahmen befragt, wurde der Kontrollabteilung zum
Follow up 2008 mitgeteilt, dass bereits für den Voranschlag 2008 eine haushaltsrechtlich saubere Trennung erfolgt sei. Demnach würden im Unterabschnitt 842010 Waldnutzung und Jagdpachten verrechnet und im Unterabschnitt 843000 der Alpbesitz
abgebildet. Dies werde auch aus der Jahresrechnung 2008 ersichtlich sein.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

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Im Zuge der Pachtvertragsabschlüsse ist mit den jeweiligen Pächterinnen und Pächtern als Sicherstellung für die Erfüllung der Vertragsverpflichtungen i.d.R. auch eine
Kautionsvereinbarung getroffen worden. Bei einer Überprüfung bezüglich der Handhabung dieser Vereinbarungen hat die Kontrollabteilung u.a. festgestellt, dass die
vom Pächter der Höttinger Alm für das aktuelle Pachtverhältnis in Form einer Bankgarantie zu erbringende Kaution nicht vorliegt, des Weiteren die Kaution für die Eigenjagd „Samertal“ in einer zu geringen Höhe und jene für die Eigenjagd „Höttinger
Alpe“ zu hoch berechnet und eingefordert worden ist.
Resümierend hat die Kontrollabteilung empfohlen, die Kautionen der Alm- und Jagdpachten den aktuellen Gegebenheiten anzupassen, fehlende Kautionen einzufordern
und falsch berechnete Kautionen zu berichtigen.
Um eine einheitliche Regelung betreffend die Evidenthaltung der Kautionen zu erreichen, schlug die IISG in ihrer Stellungnahme vor, die teilweise durch die IISG eingehobenen und bei der IISG liegenden Kautionen (Sparbücher, Bankgarantien) der
MA III/Amt für Land- und Forstwirtschaft zu übertragen. Den Ausführungen der Kontrollabteilung über die Kautionshöhen schloss sich die IISG an, wobei zu niedrige Kautionen nachgefordert, zu hoch erlegte Kautionen aber nicht korrigiert werden würden.
Die MA III vertrat die Meinung, dass die Kautionen konsequenterweise vom Amt für
Land- und Forstwirtschaft verwaltet werden sollten.
Zur neuerlichen Anfrage der Kontrollabteilung wurde seitens der IISG berichtet, dass
die Bankgarantie betreffend die Kaution für die Eigenjagd Samertal nach Aufforderung durch die IISG per 21. April 2008 auf einen Brutto-Jahrespachtzins aufgestockt
worden ist. Die zu hoch berechnete Kautionslegung mittels Sparbuch für die Eigenjagd Höttinger Alpe sei - wie im Anhörungsverfahren bereits angekündigt - nicht korrigiert worden, weil durch die Verzinsung weder für die Stadtgemeinde Innsbruck
noch für den Pächter ein Schaden eintreten würde.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

Lt. einem von der IISG übermittelten Aktenvermerk vom 31.3.2008 hat der Leiter des
Amtes für Land- und Forstwirtschaft zugesagt, die Kautionsfrage betreffend die

ZI. KA-01203/2009

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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