Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2009

/ Ausgabe: 2009_03-Maerz.pdf

- S.139

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Anerkennungszins für die ihm im Bereich der Höttinger Alm überlassenen Objekte
(Jungschützenhütte samt Kapelle) vorzuschreiben.
Zu ihrer Rechtfertigung wies die IISG im Anhörungsverfahren darauf hin, dass ihr die
Überlassung des Gebäudes an das Schützenbataillon bis dato nicht bekannt gewesen
sei.
In der Zwischenzeit hat sich herausgestellt, dass die in Rede stehenden Anerkennungszinse schon immer vorgeschrieben worden sind, allerdings unter der Titulierung
„städt. Objekt Rossfallweg 31“. In Konsequenz auf die Feststellung der Kontrollabteilung wurde dieses Prekarium 2008 dem Objekt „Höttinger Alm“ zugeordnet.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

77

Im Zusammenhang mit obigem Prekarium hat die Kontrollabteilung weiters angeregt,
die Kostentragung für allfällige Instandhaltungsarbeiten zu hinterfragen, weil diese
Thematik im Überlassungsschreiben vom 18.12.1984 nur sehr allgemein formuliert
worden ist. Die Kontrollabteilung hatte nämlich Kenntnis erlangt, dass immer wieder
Instandhaltungsarbeiten an der Hütte und der Kapelle durch die IISG durchgeführt
und die Kosten hiefür auf der der Anordnungsberechtigung durch das Amt für Landund Forstwirtschaft unterliegenden Vp. „Alpbesitz, Instandhaltung Gebäude“ eingewiesen worden sind. Diesbezüglich hat die Kontrollabteilung außerdem die Meinung
vertreten, dass solchen Zuwendungen Subventionscharakter zu unterstellen ist, welche entsprechend den Richtlinien für die Gewährung von Förderungsmitteln durch die
Stadtgemeinde Innsbruck (Subventionsordnung) und dem dort vorgegebenen Verfahrensablauf zu behandeln und abzuwickeln gewesen wären.
Eine Rückfrage im Rahmen der Follow up - Einschau hat ergeben, dass die Verwaltung des in Rede stehenden Gebäudes und der Kapelle vom Amt für Land- und
Forstwirtschaft übernommen worden ist, welches künftig auch den Anerkennungszins
vorschreiben wird.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

78

Im Zuge der Aufbereitung der für das Eigenjagdgebiet „Achensee-Seekar“ relevanten
Vertragsgrundlagen hat die Kontrollabteilung festgestellt, das der Pachtzins für das
Jahr 2007 für ein vom Yachtclub Achenkirch (gemäß Pachtvertrag vom 15. Mai 1991)
gepachtetes Grundstück zum Prüfungszeitpunkt noch nicht geltend gemacht worden
ist. Es wurde empfohlen, dieses Versäumnis nachzuholen.
Lt. Stellungnahme der IISG ist die Pachtzinsvorschreibung im November 2007 durchgeführt worden. Der entsprechende Nachweis wurde mittlerweile erbracht.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

ZI. KA-01203/2009

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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