Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2009

/ Ausgabe: 2009_03-Maerz.pdf

- S.146

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Kontrollabteilung, beginnend mit dem Abschluss 2007 für jedes Rechnungsjahr neben
einer Einnahmen- und Ausgabenrechnung auch eine Vermögensübersicht aufzustellen. Im damaligen Anhörungsverfahren hat der Obmann des Vereins der Kontrollabteilung mitgeteilt, dass der Rechnungsabschluss 2007 im Sinne der Empfehlungen erstellt werde.
Im Rahmen der Follow up - Einschau 2008 wurde der Kontrollabteilung nicht nur die
Vermögensaufstellung 2007 sondern auch die Vermögensaufstellung für das erste
Halbjahr 2008 in gebotener Form übermittelt.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

91

Vom Verein waren lt. erhaltener Auskunft bis zum Prüfungszeitpunkt April 2008 keinerlei Bestrebungen dahingehend unternommen worden, die tatsächlichen Kosten je
Christkindleinzug zu erfassen. Hierzu hat die Kontrollabteilung empfohlen, nicht nur
aus Gründen der Kostentransparenz und Selbstkontrolle, sondern auch aufgrund der
Informationspflicht gegenüber den Mitgliedern, die Projektkosten je Veranstaltung
jährlich zu ermitteln. Des Weiteren wurde angeregt, künftig auf eine vom Kalenderjahr abweichende Rechnungsperiode überzugehen.
In diesem Zusammenhang stellte die Kontrollabteilung fest, dass die Anregung zur
Änderung des Rechnungsjahres aufgegriffen worden ist und das Geschäftsjahr des
Vereins nunmehr am 1. Juli beginnt und am 30. Juni des Folgejahres endet. Die hierfür erforderliche Änderung der Vereinstatuten wurde von den Mitgliedern der GV am
24.11.2008 beschlossen. Weiters erhielt die Kontrollabteilung die Auskunft, dass sich
die Kosten für den abgelaufenen Christkindleinzug (2008) dann sehr einfach anhand
der Ausgaben der abgelaufenen Rechnungsperiode ermitteln lassen.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

92

Im Zuge der Durchleuchtung der Ausgabengestion hat die Kontrollabteilung im Zusammenhang mit den vom Verein an diverse Privatpersonen ausgezahlten Honoraren
z.B. für die musikalische Aufbereitung des Umzuges, für die Funktion des Produktionsleiters oder der des Organisationsleiters etc. schriftliche Vereinbarungen über den
in diesem Zusammenhang zu erbringenden Leistungsumfang vermisst. Zur Vermeidung unerwünschter arbeits- und sozialversicherungsrechtlicher Wirkungen hat die
Kontrollabteilung diesbezüglich den Abschluss von Werkverträgen empfohlen.
In seiner Stellungnahme sagte der Obmann des Vereines zu, künftighin mit den diversen leistenden Personen Werkverträge abzuschließen.

ZI. KA-01203/2009

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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