Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2009
/ Ausgabe: 2009_03-Maerz.pdf
- S.151
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Textziffer
Nachdem diese Kosten an dieselbe Bemessungsgrundlage wie die Kosten für Projektierung und Bauerrichtung gekoppelt sind, steigt mit zunehmendem Bauvolumen auch
das verrechenbare Honorar.
Wie den in diesem Zusammenhang zur Verfügung gestellten Unterlagen zu entnehmen war, verzichtete die NHT in den Jahren 2005 und 2006 auf einen Teil des sich
auf Basis der Verrechnungsmodalitäten des Geschäftsbesorgungsvertrages ergebenden Honorars. Der jeweilige Verzicht wurde in Aktenvermerken der NHT (Geschäftsbereichsleitung Dienstleistung) mit dem Umstand begründet, dass die tatsächlichen
(geschätzten) Kosten unter den lt. Geschäftsbesorgungsvertrag verrechenbaren Kosten lägen.
Nachdem sowohl im Jahr 2005 als auch im Jahr 2006 lt. den angesprochenen Aktenvermerken die tatsächlichen Kosten für die beschriebenen Tätigkeiten der NHT nicht
mit den sich rechnerisch aus dem Geschäftsbesorgungsvertrag ergebenden Kosten
korrespondierten und somit die NHT jeweils auf ca. 50 % der gem. Geschäftsbesorgungsvertrag verrechenbaren Kosten verzichtete, empfahl die Kontrollabteilung hier
eine Änderung des Geschäftsbesorgungsvertrages vorzunehmen. Vorstellbar war aus
Sicht der Kontrollabteilung eine Deckelung in Form von maximal verrechenbaren Kosten oder aber auch eine entsprechende Anpassung des auf die vereinbarte Bemessungsgrundlage anzuwendenden Prozentsatzes.
Im seinerzeitigen Anhörungsverfahren sicherte die Geschäftsführung der Innsbrucker
Stadtbau GmbH zu, dass der Geschäftsbesorgungsvertrag neu überarbeitet werden
würde. Hierin sollten die bisherigen Erfahrungen und die Äußerung der Kontrollabteilung berücksichtigt werden. Die entsprechende Beschlussfassung sei für den ersten
Aufsichtsrat im Jahr 2008 geplant.
In Beantwortung der aktuellen Anfrage der Kontrollabteilung betonte die Geschäftsführung der Innsbrucker Stadtbau GmbH, dass der Geschäftsbesorgungsvertrag im
Sinne der Anregung der Kontrollabteilung abgeändert worden ist. Als Nachweis der
Erledigung ist dem Antwortschreiben der neue Geschäftsbesorgungsvertrag beigelegt
worden.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
8.3 Bericht über die Prüfung von Teilbereichen der Gebarung und
der Jahresrechnung 2006 der ISD-Gastronomie Dienstleistungs GmbH
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Der Bericht der Kontrollabteilung über die Prüfung von Teilbereichen der Gebarung
und der Jahresrechnung 2006 der ISD-Gastronomie Dienstleistungs GmbH, Zl.
KA-15661/2007, wurde am 7.3.2008 fertig gestellt. In Verbindung mit den damaligen
Prüfungsfeststellungen hatte die Kontrollabteilung mehrere Empfehlungen ausgesprochen, deren Umsetzung bereits im Zuge des seinerzeitigen Anhörungsverfahrens erledigt bzw. zugesichert worden ist. Der Stand der offen gebliebenen Anregungen war
Gegenstand dieser Follow up - Einschau 2008.
ZI. KA-01203/2009
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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