Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2009
/ Ausgabe: 2009_03-Maerz.pdf
- S.156
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Textziffer
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Für „Bargeld und Wertpapiere unter festem Verschluss freizügig in allen Standorten,
unabhängig ob bewohnt oder unbewohnt“, bestand zum damaligen Prüfungszeitpunkt
eine Deckungssumme bis € 4.000,00 aus der Sparte Einbruchversicherung. Die seinerzeitige Prüfung zeigte, dass der Bargeldbestand im Prüfungszeitraum einige Male
höher war, als der vereinbarte Versicherungsschutz.
Die Kontrollabteilung wies daher auf das hohe Risiko eines versicherungsmäßig nicht
gedeckten Kassenstandes hin und empfahl in Ergänzung zu den diesbezüglichen Anordnungen in der hausinternen „Anweisung zur Führung einer Kassa“, den Bargeldbestand entweder durch rechtzeitige Akontierungen auf das Girokonto der Hausbank
oder durch Deponierung in einem Tresor jedenfalls so weit zu reduzieren, dass die
aktuelle Deckungssumme nicht überschritten wird. Im Zusammenhang damit sollte
auch, vor allem im Hinblick auf notwendige Urlaubsvertretungen und Verhinderungen
im Krankheitsfall, ein Vermerk über die jeweilige Höhe des Versicherungsschutzes an
geeigneter Stelle der Kassa angebracht werden.
In Beantwortung einer Anfrage der Kontrollabteilung zum Stand der Umsetzung dieser Empfehlung erklärte die Geschäftsführung der ISD-Gastro im Zuge des Follow up
2008, dass in der hausinternen „Anweisung zur Führung einer Kassa“ besonders darauf verwiesen wird, dass in den einzelnen Handkassen aus Gründen der Versicherungsdeckung maximal € 2.000,00 verwahrt sein dürfen. Darüber hinaus gehende Beträge werden in den Tresoren verwahrt und ehestens auf das jeweilige Girokonto
transferiert. Für das Cafe am Tivoli wurde aus Gründen der Entfernung sogar ein eigenes Girokonto bei einem weiteren Kreditinstitut eröffnet.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
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Im Geschäftsjahr 2006 betrug der Preis für eine Portion Schüleressen samt Auslieferung € 3,83 exkl. USt. bzw. ohne Auslieferung € 3,11 exkl. USt. Auf Basis einer Kostenerhöhung betreffend die Essensauslieferung durch das Taxiunternehmen wurde
mit der Stadtgemeinde Innsbruck als Vertragspartnerin für die Jahre 2008 und 2009
eine etappenweise Preisanpassung verhandelt. Ab dem Schuljahr 2008/2009 war eine
Preiserhöhung um € 0,10 pro Menü bzw. ab dem Schuljahr 2009/2010 eine weitere
Erhöhung um € 0,10 pro Menü vereinbart.
Bereits anlässlich des seinerzeit durchgeführten Eröffnungsgespräches betonte der
Geschäftsführer gegenüber der Kontrollabteilung, dass die verrechneten Preise für
Schüleressen – zumindest auf Vollkostenbasis – nicht kostendeckend seien. Allfällige
Preiserhöhungen wären vor dem Hintergrund der budgetären Tragbarkeit für das
städt. Budget lediglich in eingeschränktem Ausmaß durchsetzbar.
ZI. KA-01203/2009
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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