Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2009
/ Ausgabe: 2009_03-Maerz.pdf
- S.162
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Betreffend die Verbuchung der Skontoerträge stellte die Kontrollabteilung fest, dass
offenbar zwei unterschiedliche Methoden der buchhalterischen Erfassung von
Skontoerträgen praktiziert werden. In einem Fall wurde die herkömmliche Ausweistechnik gewählt, wonach der unskontierte Betrag auf dem Aufwandskonto erfasst und
der geltend gemachte Skontoertrag als Korrekturposten zu den Materialaufwendungen verbucht wird. In vier weiteren Fällen wurde auf dem Aufwandskonto lediglich
der skontierte Betrag erfasst, ein offener Ausweis der entstandenen Skontoerträge
unterblieb jedoch. Die zuständige Sachbearbeiterin erklärte dazu, dass es sich bei jenen Rechnungen, bei denen ein offener Ausweis der Skontoerträge unterblieben ist,
um Rechnungen handle, welche im Wohnheim Reichenau in einem eigenen EDVSystem vorkontiert wurden. Aus technischen Gründen (Datenübernahme mittels EDVSchnittstelle) sei ein offener Ausweis von Skontoerträgen nicht erfolgt.
Die Kontrollabteilung empfahl dazu im Sinne der Transparenz, eine einheitliche Vorgangsweise für den buchhalterischen Ausweis von Skontoerträgen festzulegen.
Die Geschäftsführung der ISD-Gastro pflichtete im Zuge des Follow up 2008 dieser
Feststellung der Kontrollabteilung bei, argumentierte allerdings, dass eine Angleichung der beiden Verbuchungsmethoden im vergangenen Jahr in mehreren Versuchen aus programmtechnischen Gründen gescheitert und daher nicht möglich sei. Es
wurde auch darauf hingewiesen, dass zwar formell gesehen zwei unterschiedliche
Systeme angewandt werden, jedoch materiell gesehen (nach Meinung der ISD-Gastro
unternehmensrechtlich wichtig) beide Modelle das gleiche Ergebnis (der Skonto wird
bei der Zahlung der Eingangsrechnung egalisiert) liefern.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde aus erwähnten Gründen
nicht entsprochen.
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Auf dem Konto „Transporte durch Dritte“ ist per 31.12.2006 ein Betrag in Höhe von
€ 45.983,38 ausgewiesen. Diese Aufwendungen stehen in direktem Zusammenhang
mit den Schüleressen.
Die Auslieferung der Essen für die städt. Kindergärten, Schülerhorte sowie Volks- und
Hauptschulen erfolgt durch ein privates Taxiunternehmen mit Sitz in Innsbruck.
Ursprünglich galt als Abholungsort lediglich das Wohnheim Reichenau. Nachdem die
Anzahl der Schüleressen stetig zugenommen hat, ist die Küche des Wohnheimes
Reichenau diesbezüglich an ihre auslastungstechnischen Grenzen gestoßen. Ab
September 2006 wurden daher auch in der Küche des Wohnheimes Hötting Schüleressen produziert und ergab sich daher auch die Notwendigkeit deren Auslieferung.
In den Monaten Jänner bis Juli 2006 wurde pro Menü ein Preis von € 0,47 exkl. USt.
pro ausgeliefertes Essen verrechnet. Dieser Preis basiert auf einem schriftlichen
Angebot vom 14.10.2002 des Taxiunternehmens an die ISD (bzw. genau genommen
direkt an das Wohnheim Reichenau). Eine schriftliche Vereinbarung (Vertrag) über die
zu erbringende Leistung wurde nicht aufgesetzt. Nachdem der Preis seit Beginn der
diesbezüglichen Auslieferungen niemals angepasst worden ist, forderte das
ZI. KA-01203/2009
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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