Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2009

/ Ausgabe: 2009_03-Maerz.pdf

- S.166

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 2009_03-Maerz.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2009
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
Textziffer

Kurzparkzone befindet, auch kein Sachbezug angesetzt wird. Lt. Geschäftsführung sei
diese Vorgangsweise mit ihren ehemaligen Wirtschaftsprüfern abgesprochen, weil
sowohl nach Osten hin (im Bereich Klostergasse, Sillufer) als auch nach Westen hin
(im Bereich südliche Duilestraße bzw. Feldgasse) noch die Möglichkeit des gebührenfreien Parkens bestehe. Die Kontrollabteilung schloss sich dieser Meinung nicht an
und verwies diesbezüglich auf die Lohnsteuerrichtlinien des BM für Finanzen sowie
auf eine in diesem Zusammenhang mögliche Abfragemöglichkeit bei der Finanzbehörde.
In ihrer Stellungnahme teilte die IVB mit, dass sie nach Rücksprache mit den seinerzeitigen Wirtschaftsprüfern bei ihrer Vorgangsweise bleibe, eine diesbezügliche Anfrage beim Finanzamt Innsbruck aber bereits in Auftrag gegeben worden sei.
Zur gegenständlichen Thematik berichtete die IVB im Rahmen des Follow up 2008,
dass mit der Prüfung und steuerlichen Bewertung sowie mit der Anfrage an die Finanzbehörde eine Wirtschaftsprüfungskanzlei beauftragt worden sei. In einem
Schreiben dieser Kanzlei vom 2.12.2008 habe diese die Vorgangsweise der IVB bestätigt.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde aus erwähnten Gründen
nicht entsprochen.

118

Anlässlich einer bei dieser Prüfung vorgenommenen stichprobenartigen Einsichtnahme in die Urlaubskartei hat die Kontrollabteilung erhebliche Urlaubsrückstände der
MitarbeiterInnen festgestellt, wobei in einzelnen Fällen Urlaubsguthaben auch verfallen waren. Die Kontrollabteilung verwies in diesem Zusammenhang auf die Ausführungen des UrlG und empfahl, um einen raschen Abbau der Resturlaube besorgt zu
sein.
Im Anhörungsverfahren begründete die IVB die großen Urlaubsrückstände mit einer
personellen Unterbesetzung in den vergangenen Jahren, insbesondere im Fahrbetrieb. Im Rahmen einer neuen seit 1. Juli 2008 geltenden Betriebsvereinbarung habe
man aber ein Anreizmodell geschaffen, um die Attraktivität eines zusätzlichen Urlaubabbaues, insbesondere in den Monaten November bis April, in schulpflichtigen Wochen zu erhöhen.
In der Stellungnahme zur Follow up - Einschau 2008 hat die IVB berichtet, dass aufgrund der erst im Juli 2008 in Kraft getretenen Betriebsvereinbarung derzeit noch
nicht quantifiziert werden könne, ob und in welchem Ausmaß die darin getroffenen
Maßnahmen greifen.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.

ZI. KA-01203/2009

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

74